Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationäre Vorsorgeleistungen sollen jetzt zu Pflichtleistungen der Krankenkassen umgewandelt werden. Hierzu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke MdB, anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG):