Redeauszug der Bundestagsabgeordneten Susanne Hierl in der Bundestagsdebatte zu Handels- und Außenwirtschafsbeziehungen der EU, 7.6.2024:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Frau Detzer, ich möchte am Anfang sagen: Wie es um Ihre wirtschaftliche Kompetenz steht, das zeigen die Zahlen. Das kann jeder nachlesen. Dazu brauchen wir nichts weiter zu sagen.

Ich möchte das Ganze mal auf die Grundlagen zurückführen: Handel ist eine tragende Säule der EU-Entwicklungspolitik, und Handel ist eine Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum. Handelsabkommen dienen dazu, die Entwicklung der Staaten aus eigener Anstrengung heraus über Handelsvergünstigungen zu unterstützen. Im Blick haben diese Abkommen Armutsbekämpfung und Wachstumsförderung, vor allem für weniger entwickelte Staaten. Denn es ist sinnvoller, diesen Ländern und deren Bevölkerungen durch wirtschaftliche Projekte und Teilnahme am Markt tragfähige Perspektiven zu eröffnen, statt sie durch Geldzahlungen abhängig zu machen.
Ziel der Entwicklungsarbeit ist es nämlich nicht, Staaten zu gängeln, sondern sie – nicht nur, aber auch – wirtschaftlich zu stärken. Es geht auch nicht darum, einseitige Vorteile zu erzielen, sondern darum, idealerweise eine Win-win-Situation zu schaffen. Es geht um Zusammenarbeit auf Augenhöhe – das ist genannt worden – und nicht um den moralisch erhobenen Zeigefinger.

Die vier Abkommen zur Ratifizierung, die in Rede stehen, sind genannt worden; darauf gehe ich jetzt nicht weiter ein. Es geht aber auch noch um die Abkommen mit den südostasiatischen Ländern; diese hat mein Kollege Zippelius schon benannt. Für die Vertragsstaaten gibt es durch die Abkommen einen verbindlichen, besseren Zugang zum EU-Binnenmarkt, die Aussicht auf mehr Investitionen und eine bessere wirtschaftliche Entwicklung. Mit den Verbesserungen auf dem Arbeitsmarkt entstehen für die Bürgerinnen und Bürger in den Herkunftsstaaten bessere Perspektiven.

Die Abkommen zielen zugleich auf eine Stärkung der zentralen Werte der EU in den beteiligten Staaten ab. Dabei geht es um Menschenrechte, demokratische Ansätze und auch die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Sie dienen also nachhaltig als Baustein für mehr politische Stabilität in diesen Staaten. Für die EU und Deutschland sind die Abkommen ein Baustein zur Diversifizierung und Resilienz der eigenen Wirtschaft. Sie bieten EU-Unternehmen die Möglichkeit eines dauerhaften Zugangs zu einer der mittel- und langfristig größten Wachstumsregionen. Und – ich glaube, das ist ganz wichtig – die Abkommen bieten die Chance, dem Bestreben Chinas nach einer Vorherrschaft in Afrika mit einem einheitlichen EU- Konzept entgegenzutreten, und zeigen für die in Rede stehenden Länder Alternativen auf.

Es ist gesagt worden, dass diese Abkommen schon angewandt werden, aber um Rechtssicherheit zu schaffen, müssen sie ratifiziert werden. Deutschland sollte hier ein verlässlicher Partner sein.

Die Einzigen, die jubeln werden, wenn wir nicht ratifizieren und somit keine endgültige Position beziehen, sind die Chinesen, die sich weiterhin fürsorglich um die afrikanischen Staaten kümmern werden.

Dass unser Gesetzentwurf trotz der Gesetzesinitiative der Regierung notwendig ist, zeigt sich zum einen daran, dass bei uns die südostasiatischen Länder mit aufgenommen sind; bei Ihnen geht es nur um die vier Abkommen mit afrikanischen Staaten. Außerdem wusste bei unserer Kleinen Anfrage im April die Regierung noch nicht einmal, ob die Abkommen mit Afrika bis Ende des Jahres ratifiziert werden sollen. Es ist jetzt Mitte des Jahres; die Regierung hat sich bewegt – das ist schon mal ein Fortschritt –, und zwar noch schneller als in ihrem so oft bemühten Deutschlandtempo. Jetzt schauen wir mal, ob ihre Parlamentarier da mithalten können.

Herzlichen Dank.
 

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