Nach dem EuGH-Urteil zur Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) am 19. Juni hat sich der Bundestag in dieser Woche mit diesem Thema beschäftigt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) debattierte mit den Abgeordneten im Verkehrs- und Haushaltsausschuss. Anschließend erklärte er in einer Aktuellen Stunde die Entscheidungen des Verkehrsministeriums vor und nach der Urteilsverkündung.

Das Thema Maut hat in dieser Woche auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschäftigt. Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (CSU), stellte sich am Mittwoch erst den Fragen der Abgeordneten im Verkehrs- und Haushaltsausschuss und gab anschließend dem Plenum in einer Aktuellen Stunde Auskunft über den Sachstand nach dem EuGH-Urteil in der vergangenen Woche.

„Ich habe seit dem Urteil völlige Transparenz hergestellt und Informationen gegeben“, betonte der Bundesverkehrsminister. Nach intensiver juristischer Prüfung habe man den Auskunftsersuchen der Abgeordneten durch die Offenlegung der Verträge in der Geheimschutzstelle – und zwar ungeschwärzt und vollständig – entsprochen. „Seit 2014 gab es umfassende Debatten und Zustimmung im demokratischen Prozess für ein Projekt, das die Mehrheit in diesen Gremien beschlossen hat. Wir haben allein acht große Debatten zu dem Thema Infrastrukturabgabe geführt“, erinnerte Scheuer seine Kollegen. Es habe einen klaren Auftrag durch die Beschlussfassung der Bundesregierung, des Bundestages, des Bundesrates, mit der Unterschrift des Bundespräsidenten, mit dem grünen Licht der EU-Kommission für dieses Projekt gegeben. Daran seien auch alle Ministerien beteiligt worden. Das Bundesjustizministerium habe seine Stellungnahme abgegeben und ebenfalls grünes Licht gegeben, so Scheuer. 

Der Bundesverkehrsminister hatte am Tag der Urteilsverkündung sofort reagiert und eine Taskforce einberufen. Nach intensiver Prüfung des Urteils habe das Bundesverkehrsministerium noch am selben Tag Einstellungen gestoppt und veranlasst, die zwei Verträge, die schon vergeben waren, sofort zu kündigen, erläuterte Scheuer. 

„Das EuGH-Urteil hat natürlich finanzpolitische Auswirkungen. Wir haben in der Finanzlinie Einnahmeausfälle von rund einer Milliarde Euro zu beklagen“, so der Verkehrsminister. Diese Einnahmen seien in den Haushaltsjahren zuvor durch den Haushaltsgesetzgeber für die Finanzplanung der nächsten Jahre verplant worden. Man habe bei den bereits abgeschlossenen Verträgen mit den Unternehmen Vorsorge getroffen, nämlich verschiedene Kündigungsgründe aufgeführt, die dem Prozess beim EuGH Rechnung tragen wurden, so Scheuer. 

Bundesverkehrsministerium hat sich in alle Richtungen abgesichert

„Jetzt sage ich Ihnen zum Thema Risiko: Wäre dieses Urteil genau andersherum ausgegangen – nämlich die Bestätigung der Infrastrukturabgabe – und der zuständige Minister hätte nichts gemacht, dann wären Milliardenausfälle zu beklagen gewesen. Das hätten Sie dann genauso kritisiert, dann hätten Sie genauso meinen Rücktritt gefordert“, sagte der Bundesverkehrsminister. Man habe bei allem, auch hinsichtlich der Vergabe, interne und externe rechtliche Prüfungen durchgeführt. Man habe Risikomanagement betrieben, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt. Entsprechende Ergebnisse sind auch Internet inzwischen veröffentlicht. Auch der Bundesrechnungshof habe von dieser Vergabe gewusst und sei stets eingebunden gewesen. 

„Eines ist doch klar: Jeder hat sein eigenes Modell zur Nutzerfinanzierung, der eine mit mehr ökologischer Lenkungswirkung, der andere mit weniger. Aber Fakt ist – und das ist das Bittere an diesem Urteil –, dass wir nun wiederum abhängig sind von der Steuerfinanzierung“, so Andreas Scheuer. Das System sollte in Deutschland auf ein gerechtes System umgestellt werden: Wer nutzt, der zahlt. „Wenn ich auf meiner Heimatautobahn fahre, der A 3, einer transeuropäischen Magistrale, dann zähle ich da viele ausländische Kennzeichen. Wie gerecht ist es denn, dass in über 20 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Nutzerfinanzierung vorherrscht und der EuGH sich in einem sehr widersprüchlichen Urteil genau gegen dieses gerechteste System der Infrastrukturfinanzierung ausspricht“, fragte der Bundesverkehrsminister am Mittwoch im Plenum.

Gab keinerlei Signale, dass es dieses Urteil geben würde

Die verkehrspolitische Sprecherin der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Daniela Ludwig (CSU), wies noch mal darauf hin, dass man im Bundesverkehrsministerium zurecht bereits Betreiberverträge abgeschlossen habe. Job des Bundesverkehrsministers sei es, Gesetze umzusetzen, die der Deutsche Bundestag und der Bundesrat beschlossen haben, die der Bundespräsident unterzeichnet habe und für die die Europäische Kommission nach intensiven Verhandlungen grünes Licht gegeben hat, so Ludwig. „Es gab keinerlei Signale, dass es so ausgehen würde. Wir haben ein Plädoyer des Generalanwaltes, der sehr deutlich gesagt hat: Alles, was die Bundesregierung im Hinblick auf das Infrastrukturabgabengesetz vorgelegt hat, ist europarechtskonform. – Er empfiehlt dem EuGH, diesem Gesetz genau so zuzustimmen. Ab diesem Zeitpunkt spätestens gab es bei uns zu keinem Moment mehr Zweifel, dass wir richtig liegen und dass wir dieses Gesetz für die deutsche Infrastruktur und für die Beteiligung aller an dieser deutschen Infrastruktur umsetzen müssen“, unterstrich Daniela Ludwig die Ausführungen des Bundesverkehrsministers.
 

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