Der Bundestag hat am Freitag über eine Verschärfung des Strafrechts für Cybergrooming abgestimt. Die Initiative geht vor allem auf das Betreiben der CSU im Bundestag zurück. 

Kinderpornographie kann effektiver bekämpft werden

„Kinder und Jugendliche brauchen einen besseren strafrechtlichen Schutz vor sexueller Gewalt. Denn: In der Anonymität des Netzes fühlen sich Täter sicher und können nur schwer gefasst werden“, erklärte Volker Ullrich, rechtspolitischer Sprecher der CSU im Bundestag, im Nachgang der Bundestagsdebatte rund um das Thema Cybergrooming. Ermittler haben künftig mehr Möglichkeiten im Kampf gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch im Internet.

Der Bundestag billigte am Freitag ein neues Gesetz, das es den Beamten erlaubt, sich bei ihren Ermittlungen in einschlägigen Foren als Kind auszugeben. Zudem können sie kinderpornografisches Material künstlich herstellen, um es zum Tausch anzubieten. Von dem entsprechenden Strafgesetz wird künftig auch der Versuch des bereits strafbaren Cybergroomings erfasst, also des gezielten Ansprechens von Kindern im Internet mit dem Ziel des Missbrauchs. Strafbar macht sich mit der Gesetzesänderung auch, wer mit sexuellen Absichten online ein vermeintliches Kind anspricht, obwohl es sich in Wirklichkeit um einen erwachsenen Ermittler handelt.  

Die Herstellung computergenerierter Bilder soll speziell geschulten Polizeibeamten bei vorheriger Genehmigung durch einen Richter erlaubt sein. Ermittlern blieb der Zugang ins Darknet weitestgehend verschlossen, ohne sich selbst strafbar zu machen. Der Tausch solchen Materials gilt häufig als Eintrittskarte in die entsprechenden Chatrooms. Alexander Hoffmann (CSU) erklärte hierzu: „Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um Kinder vor solchen Gefahren zu schützen!“. Dieser Verpflichtung kommen wir nun nach.
 

Druckversion