Der Bundestag hat über eine Neuregelung der Organspende entschieden. Die Abgeordneten stimmten für eine moderate Weiterentwicklung der geltenden Zustimmungsregelung zu einer Entscheidungslösung.

Einwilligung des Spenders bleibt Voraussetzung für Organentnahme

Der Bundestag hat sich am Donnerstag, den 17. Januar, mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die ausdrückliche Einwilligung des Spenders weiter Voraussetzung für eine Organentnahme bleibt. Mit 432 gegen 200 Stimmen entschied sich das Parlament in freier Abstimmung für einen Gesetzentwurf, der u. a. von Hermann Gröhe (CDU) und Stefan Pilsinger (CSU) getragen wurde. Dabei sollen die Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Abholen von Ausweis oder Führerschein auf das Thema angesprochen werden. Jeder kann in einem Register seine Entscheidung hinterlegen und jederzeit ändern. Zuvor hatten sich 379 von 674 Abgeordneten gegen die u.a. von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und dem stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Georg Nüßlein (CSU) geforderte doppelte Widerspruchslösung ausgesprochen. Danach sollte künftig jeder Bürger als potenzieller Spender gelten außer man widerspricht. In der engagierten Debatte betonten Redner beider Seiten den Willen, durch eine Steigerung der Zahl an Organspenden Menschenleben zu retten. Spahn erklärte: „In keinem gesundheitlichen Sektor würde man eine so desaströse Versorgungslage akzeptieren wie bei der Organspende.“ Es gebe auch mit der Widerspruchsregelung keine Pflicht zur Spende, aber eine Pflicht, sich zu entscheiden. Nach der Abstimmung zeigten sich viele Abgeordnete der Union enttäuscht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte mehrheitlich für die Widerspruchslösung gestimmt. 

 

 

Bessere Bedingungen für Organspende 

Beide Seiten hatten im Zuge der Debatte bekräftigt, dass die Spendenbereitschaft in Deutschland dringend erhöht werden muss. So ging die Zahl der Spender im vergangenen Jahr leicht auf 932 zurück, nachdem 2018 noch 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere Patienten überlassen hatten. Es gab nun aber weiterhin mehr Spender als beim bisherigen Tiefstand von 797 im Jahr 2017. Im vergangenen Jahr wurden 2.995 Organe an die Vermittlungsstelle Eurotransplant übergeben vor allem Nieren, Lebern und Lungen. Unabhängig von der Debatte über neue Regeln gilt seit vergangenem Jahr ein Gesetz, das die Bedingungen für Organspenden in Kliniken verbessern soll. Es sieht mehr Geld sowie mehr Kompetenzen und Freiräume für Transplantationsbeauftragte der Kliniken vor. Mobile Ärzteteams sollen kleineren Häusern ohne eigene Experten helfen, einen Hirntod als Voraussetzung für Organ-Entnahmen festzustellen.

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