Der Bundestag hat mit großer Mehrheit ein Gesetz verabschiedet, in dem Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Nur Grüne und Linke haben gegen das Gesetz gestimmt. Über 97 Prozent der Asylanträge aus diesen Staaten haben von vornherein nur eine sehr geringe Erfolgsaussicht. Das individuelle Recht auf Asyl bleibt davon unberührt.

Asylverfahren beschleunigen

Der Bundestag hat am Freitag über die Einstufung von Georgien, Algerien, Marokko, Tunesien als sichere Herkunftsstaaten im Asylrecht abgestimmt. Eine Möglichkeit, die sowohl das nationale Verfassungsrecht als auch das europäische Recht vorsieht. "Sichere Herkunftsstaaten sind jene, wo von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten auf die Anerkennung von Asylanträgen bestehen", betonte Bundesinnenminister Horst Seehofer in seiner Rede. Über 97 Prozent der Asylanträge aus den Maghreb-Staaten und Georgien hätten von vornherein nur eine sehr geringe Erfolgsaussicht. Die Einstufung zu sicheren Herkunftsstaaten beschleunige die Asylverfahren, aber sie seien auch ein Beitrag dazu, den Aufenthalt nach einer Ablehnung schneller zu beenden. Im Jahr 2015 hatte der Bundestag die Westbalkanstaaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Damit konnte die Zahl von Asylanträgen von Menschen, die keinen Anspruch haben, deutlich reduziert werden, denn häufig waren es Wirtschaftsflüchtlinge, die in Deutschland einen Asylantrag stellten und abgewiesen wurden.

Individueller Anspruch auf Asyl bleibt erhalten

Wichtig ist, das betonte Horst Seehofer, dass der individuelle Anspruch auf Asyl erhalten bleibe. "Im Einzelfall kann der Asylantrag weiterhin gestellt werden", so Seehofer. Der humanitären Verantwortung sei man sich bewusst. Daher wurde eine spezielle Rechtsberatung für besonders vulnerable Fluchtgruppen im Gesetz festgeschrieben. Neben der schnelleren Antragsbearbeitung und der schnelleren Beendigung des Aufenthalts könne man sich besser auf die wirklich berechtigten Asylanträge, auf die Asylanträge der Schutzbedürftigen konzentrieren, und vor allem auch auf die Integration der wirklich Schutzbedürftigen in unsere Gesellschaft. Das Gesetz zu den sicheren Herkunftsstaaten sei als ein Teil der gesamten Migrationspolitik zu betrachten, sagte Seehofer. Der Bundesinnenminister verwies in diesem Zusammenhang auch auf das Fachkräftezuwanderungsgesetz, das schon vor Weihnachten vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Mit diesem Fachkräftezuwanderungsgesetz gebe es dann eine legale Möglichkeit der Zuwanderung beim Arbeitskräftebedarf in die Bundesrepublik Deutschland. Der Bundestag hat das Gesetz schließlich mit einer großen Mehrheit verabschiedet, nun muss der Bundesrat diesem noch zustimmen. Die Regierung war 2017 mit einem ähnlichen Entwurf im Bundesrat am Widerstand von Grünen und Linken gescheitert. 

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