Nach dem Scheitern des Brexit-Abkommens im britischen Unterhaus hat der Bundestag ein Gesetz zur Regelung des Übergangszeitraums nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union beschlossen.

Einen geregelten Übergang gewährleisten

Der Brexit ist eine traurige historische Zäsur, auf die es sich vorzubereiten gilt. Mit einem Übergangsgesetz will die Bundesregierung Vorsorge für den drohenden EU-Austritt Großbritanniens treffen. Im Kern geht es bei dem Gesetz um zwei Punkte: Großbritannien soll nach deutschem Recht bis zum tatsächlichen Austrittstermin als volles Mitglied der EU gelten. Hiermit soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Zudem soll laut Gesetz eine Regelung zugunsten von britischen und von deutschen Staatsangehörigen getroffen werden, die vor Ablauf des Übergangszeitraums in Deutschland bzw. im Vereinigten Königreich einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ansonsten müssten Briten, die einen Einbürgerungsantrag in Deutschland stellen, grundsätzlich ihre britische Staatsangehörigkeit aufgeben und Deutsche, die die britische Staatsangehörigkeit erwerben, würden ohne vorherige Beibehaltungsgenehmigung ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn die Einbürgerungsentscheidung erst nach Ablauf des Übergangszeitraums erfolgt. Davon soll zugunsten der britischen und der deutschen Einbürgerungsbewerber abgewichen werden. Das Gesetz soll in Kraft treten Kraft treten, sobald das Brexit-Abkommen aktiviert wird. Dieses war Anfang der Woche im britischen Unterhaus jedoch gescheitert, ein harter Brexit wird dadurch immer wahrscheinlicher. 

 

 

Hahn: "Der ungeregelte Brexit ist die schlechteste aller denkbaren Varianten"

In seiner Rede machte Florian Hahn, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Angelegenheiten der Europäischen Union, deutlich, dass Deutschland kein Interesse an einem ungeregeltem Austritt Großbritanniens hat: "Der ungeregelte Brexit ist die schlechteste aller denkbaren Varianten." Auch forderte er Klarheit von britischer Seite. Man müsse wissen, unter welchen Bedingungen das britische Unterhaus doch noch zu einem geregelten Brexit bereit sei. Sollte es tatsächlich zu einem harten Brexit kommen, so werden weitere Gesetzesvorhaben notwendig sein. Dafür hat die Bundesregierung bereits weitere Gesetze auf den Weg gebracht. Darin ist unter anderem geregelt, dass deutsche und britische Staatsbürger ihre Sozialversicherungen behalten können, wenn sie im jeweils anderen Land arbeiten. Außerdem soll wer noch vor dem Brexit seine Einbürgerung in Großbritannien beantragt, seine deutsche Staatsangehörigkeit behalten dürfen. Die Abstimmungen hierüber finden in den nächsten Wochen statt. 

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