In seiner Rede im Bundestag plädiert Alexander Dobrindt für eine konsequente, aber ausgewogene Migrationspolitik. Er betont die Notwendigkeit einer europäischen und nationalen Strategie zur Begrenzung illegaler Migration, unterstreicht die Bedeutung funktionierender Grenzkontrollen und ruft zu mehr Rückhalt für Polizei und Behörden auf. Deutschland müsse seine Integrationsgrenzen ernst nehmen und gleichzeitig klare Signale für geordnete Zuwanderung setzen. Lesen Sie jetzt:
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die illegale Migration ist nicht nur in Deutschland ein bestimmendes Thema, sondern auch in unseren Nachbarländern. Egal ob in Frankreich, in Österreich, in Tschechien, in Polen – eigentlich überall in der Europäischen Union ist die illegale Migration eine der großen Herausforderungen. Deswegen muss man deutlich sagen: Die Lösung des Problems der illegalen Migration ist kein nationales Thema. Es ist ein europäisches Thema, und es ist von uns aus mit zu begleiten.
Deswegen kann man auch sagen, dass die Frage der illegalen Migration nicht allein national zu beantworten ist.
Man muss sie gleichermaßen national und europäisch beantworten, und genau das tut diese Bundesregierung.
Da ich heute früh schon wieder den Vorwurf gelesen habe, es ginge hier um nationale Alleingänge: Nein, ein nationaler Alleingang ist doch nicht, dass wir die illegale Migration angehen.
Ein nationaler Alleingang wäre doch, wenn wir uns einer Lösung verweigern, wie Sie es tun, meine Damen und Herren.
Wir arbeiten mit einer Zwei-Säulen-Strategie zur Bekämpfung der illegalen Migration, eben mit einer europäischen und einer nationalen Säule. Die europäische Säule umfasst die Umsetzung und das Nachschärfen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die Abschaffung des sogenannten Verbindungselements von Drittstaaten, eine gemeinsame europäische Rückführungsverordnung und, ja, die Einrichtung von europäischen Asylzentren an den Außengrenzen der Europäischen Union. Daneben gibt es auch eine nationale Säule. Sie umfasst die Abschaffung der Turbo-Einbürgerung, die Festlegung sicherer Herkunftsstaaten, die Abschaffung des Pflichtbeistands in der Abschiebehaft, einen Arrest für Straftäter und Gefährder. Ja, Grenzkontrollen zur Zurückweisung gehören auch dazu und, was heute auf der Tagesordnung steht: die Aussetzung des Familiennachzugs und die Wiederaufnahme des Wortes „Begrenzung“ ins Aufenthaltsgesetz.
Das sind notwendige nationale Maßnahmen, meine Damen und Herren.
Es gibt, um auch das klar zu sagen, keinen Hebel, nicht einen einzigen Schalter, den man umlegen kann, und dann ist das Problem der illegalen Migration gelöst. Die Lösung beim Zurückdrängen der illegalen Migration ist vielmehr die Summe vieler Einzelmaßnahmen – viele Einzelmaßnahmen, einzelne Schritte, die wir auch Zug um Zug gehen wollen. Der Grund, warum wir das gemeinsam tun wollen, ist: Die Integrationsfähigkeit eines Landes, auch unseres Landes, hat schlichtweg eine Grenze. Wenn Sie mit Bürgermeistern und Landräten reden, bekommen Sie immer wieder die gleiche Antwort: Unsere Städte, unsere Gemeinden, unsere Landkreise sind schlicht am Limit.
Schulen, Kitas, Wohnungsmarkt, der Sozialstaat, das Gesundheitswesen – die Überforderung ist an vielen Stellen sehr konkret. Deutschland ist ein weltoffenes Land und bleibt ein weltoffenes Land. Ja, legale Migration in den Arbeitsmarkt, wir wollen sie, wir fördern sie. Aber klar muss auch sein: Die illegale Migration hat eine Grenze, und die Integrationsfähigkeit unseres Landes ist erreicht. Deswegen müssen wir die illegale Migration zurückdrängen.
Entscheidend dabei ist, dass wir die Pullfaktoren abbauen. Die Magnetwirkung Deutschlands für illegale Migration ist schlichtweg zu hoch.
Dazu gehört auch das Aussetzen des Familiennachzugs. Diese Maßnahme wirkt übrigens in zwei Richtungen. Zum einen wirkt sie direkt, weil 12.000 Menschen weniger jedes Jahr nach Deutschland nachziehen werden. Zum anderen wirkt sie, weil die Logik der Schleuserbanden, die da lautet: „Einer muss es nach Deutschland schaffen; dann kann die Familie nachziehen“, schlichtweg durchbrochen wird.
Es muss doch in unserem Interesse liegen, die kriminellen Schleuserbanden, die die Migranten auf die Reise schicken gegen Bezahlung von vielen Tausend Euro, zu zerstören, damit wir die illegale Migration in den Griff kriegen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bringen wir auch den Begriff der Begrenzung von Migration wieder ins Aufenthaltsgesetz. Das ist ein wichtiges Signal, weil es deutlich macht, dass Steuerung und Begrenzung von Migration an dieser Stelle unsere gemeinsamen Aufgaben sind. Und die aktuellen Zahlen, meine Damen und Herren, beweisen doch, dass wir mit unseren Maßnahmen – mit denen der Gegenwart, aber auch mit denen der letzten Monate – Erfolg haben. Die Maßnahmen zeigen Wirkung. Das kann man an den Zahlen sehen. Seit Beginn der Grenzkontrollen erleben wir einen Rückgang der Asylzahlen – in diesem Monat noch einmal deutlicher. Wir haben eine Steigerung der Zahl der Zurückweisungen an den Grenzen von über 40 Prozent. Und um auch diese Zahlen zu erwähnen: Wir haben seit September, seit Einführung der Grenzkontrollen in der letzten Wahlperiode, über 1.000 Schleuser festgestellt, über 6.000 Haftbefehle vollstreckt, und wir hatten über 24.000 Zurückweisungen.
Das zeigt doch: Die Grenzkontrollen wirken, und deswegen setzen wir sie weiter fort.
Ich möchte an dieser Stelle auch ausdrücklich Danke sagen an all diejenigen, die jeden Tag ihren Dienst verrichten, an die Polizistinnen und Polizisten, die jeden Tag einen wesentlichen Beitrag für unsere Sicherheit leisten.
Deswegen, meine Damen und Herren: Es braucht größten Respekt und Anerkennung für das, was jeden Tag von unseren Polizistinnen und Polizisten auch an der Grenze geleistet wird.
Um auch das zu sagen: Die Binnengrenzkontrollen müssen eine zeitlich befristete Maßnahme sein, ganz selbstverständlich. Wir haben ein Ziel in Europa: Der Außengrenzschutz muss funktionieren.
Das haben wir in Europa vereinbart. Und wenn dieser Außengrenzschutz funktioniert, dann braucht man auch keine Binnengrenzkontrollen mehr. Aber solange das nicht der Fall ist, müssen Binnengrenzkontrollen eine Aufgabe übernehmen, die an den Außengrenzen nicht stattfindet.
Und für mich gilt: Grenzkontrollen und grenzüberschreitende Kooperation, das gehört zusammen. Zurückweisungen und Zusammenarbeit mit den Partnern, das ist unser Motto.
Lassen Sie mich abschließend noch ein Thema ansprechen.
Ich habe in den vergangenen Tagen sehr viel und sehr oft über einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin gesprochen. Aber, meine Damen und Herren, was an dieser Stelle schlichtweg nicht geht, auch wenn man an Entscheidungen von Gerichten durchaus Kritik äußern darf: Was definitiv nicht geht, ist, dass Kritik in Form von Gewaltandrohungen, von Drohungen gegenüber Richterinnen und Richtern, von Einschüchterungen stattfindet. Es gehört nicht zu unserem demokratischen Prinzip, Richtern gegenüber Drohungen auszusprechen. Dagegen wehren wir uns, meine Damen und Herren.