Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch Eckpunkte zur Umsetzung des „Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ beschlossen. Darin enthalten ist auch eine geplante Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, nach der Diesel-Fahrverbote bei Grenzwertüberschreitungen in der Regel aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur in Gebieten in Betracht kommen, in denen ein Jahres-Mittelwert von 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft überschritten worden ist. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein: