Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und das Bundesversicherungsamt sind übereingekommen, ab September 2018 bis zur einer gesetzlichen Neuregelung der Alterssicherung für Landwirte, vorläufig Rentenleistungen zu gewähren. Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU im Bundestag, Marlene Mortler, MdB:

„Ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich. Rund 4.000 Landwirtinnen und Landwirte warten derzeit auf eine Bewilligung ihrer Rentenanträge. Die nun möglichen vorläufigen Rentenleistungen der SVLFG geben den Betroffenen finanzielle Sicherheit. Damit kann die Politik ein passgenaues und vor allem generationengerechtes Konzept für das landwirtschaftliche Alterssicherungssystem entwickeln und ohne zeitlichen Druck rechtssicher und zielgerichtet auf den Weg bringen. 

Trotzdem sind wir gefordert, so schnell wie möglich Rechtssicherheit zu schaffen. Klar ist, dass die bisherige Pflicht zur Hofabgabe kein Bestandteil der landwirtschaftlichen Alterssicherung mehr sein kann. Die CSU setzt sich für einen 'Generationenvertrag. Zukunft. Landwirtschaft.' ein, der Anreize für eine Abgabe des Hofs an die nachfolgende Generation schafft und Junglandwirte mehr unterstützt.“

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