Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das zweite Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie beraten. Sie können den rechts- und innenpolitischen Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB, wie folgt zitieren:
Der Deutsche Bundestag will am Donnerstag das Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften beschließen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich, MdB: