Betreuungsgeld und Mütterrente Kernanliegen

 

Mutter und Vater küssen ihr Baby

31.10.2015 Wir haben alle Generationen im Blick. Eine familien- und seniorenfreundliche Politik steht für uns genauso im Fokus wie der Generationenzusammenhalt. Hier konnte die CSU-Landesgruppe im Sinne einer vorausschauenden und generationenfreundlichen Politik wichtige Anliegen umsetzen.

Das Betreuungsgeld ist und bleibt richtig - inhaltlich hat das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld nicht in Frage gestellt. Bayern kann daher ein Landesbetreuungsgeld mit Mitteln des Bundes fortführen. Die durch den Wegfall des Bundesbetreuungsgeldes entstehenden finanziellen Spielräume im Bundeshaushalt wird der Bund dazu nutzen, Länder und Kommunen insbesondere auch bei Maßnahmen zur Fortführung des Betreuungsgeldes zu unterstützen.

Des Weiteren wurde im vergangenen Jahr die Mütterrente eingeführt. Sie schließt weitgehend die Gerechtigkeitslücke bei der Bewertung von Erziehungszeiten zwischen älteren und jüngeren Frauen mit Kindern. Diese Anerkennung der Erziehungsleistung von etwa zehn Millionen Müttern war ein Kernanliegen der CSU-Landesgruppe in dieser Legislaturperiode.

Trotz der Einführung der Mütterrente konnte der Rentenbeitragssatz zum 1. Januar 2015 auf 18,7 Prozent abgesenkt werden. Im Jahr 2013 wurde der Rentenbeitragssatz bereits von 19,6 auf 18,9 Prozent abgesenkt. Dies führte zu einer deutlichen Entlastung der Beitragszahler.

Bei der abschlagfreien Rente ab 63 ist es unserem Engagement zu verdanken, dass freiwillige Beiträge gegenüber Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht schlechter gestellt werden. Zudem wurde die Beschäftigung im Rentenalter erleichtert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nun auch nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze einvernehmlich das Arbeitsverhältnis fortsetzen.

Für 2016 steht die größte Rentenanpassung seit der Jahrhundertwende an. Dank robustem Arbeitsmarkt und guter Lohnentwicklung können die Rentnerinnen und Rentner 2016 mit deutlich höheren Renten rechnen. Die Bezüge werden voraussichtlich um vier bis fünf Prozent steigen.

In Deutschland sind derzeit mit rund 2,7 Millionen so wenige Menschen arbeitslos wie seit fast 25 Jahren nicht mehr. Gut 43 Millionen Menschen sind erwerbstätig, über 30,7 Millionen davon in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Diese wichtigen arbeitsmarktpolitischen Erfolge sind auch auf die Politik der CSU-Landesgruppe zurückzuführen.

Pflege deutlich verbessert

 

Hände eines alten Mannes und einer Frau ruhen auf dem Griff eines Gehstocks

Derzeit gibt es in Deutschland etwa 2,56 Millionen Pflegebedürftige. Aufgrund des demografischen Wandels wird diese Zahl in den nächsten Jahren noch zunehmen. Der CSU-Landesgruppe ist der Bereich Pflege daher ein zentrales Anliegen. Es war deshalb wichtig, dass die Pflegeleistungen ab diesem Jahr um vier Prozent steigen. Wir geben 2,4 Milliarden Euro mehr für pflegebedürftige Menschen in unserem Land aus. Die allermeisten Pflegebedürftigen wollen möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben. Diesem Wunsch tragen wir Rechnung: So haben wir die Zuschüsse für Umbauten in der eigenen Wohnung auf 4.000 Euro pro Maßnahme erhöht. Ferner ändern wir den Betreuungsschlüssel: Eine Betreuungskraft kümmert sich künftig um 20 Pflegebedürftige, nicht mehr wie bisher um 24. Dies stärkt das Aktivierungsangebot in stationären Einrichtungen.

Wir haben zudem die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibilisiert. Wer Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, zum Beispiel weil die pflegenden Angehörigen eine Auszeit brauchen, um wieder neue Kräfte zu tanken, kann dies künftig mit 50 Prozent des Anspruchs auf Kurzzeitpflege kombinieren. So kann in der Zeit der Verhinderung die notwendige Ersatzpflege sichergestellt werden. Das erhöht die Flexibilität und ermöglicht einen passgenaueren Einsatz dieser Entlastungsmöglichkeiten, damit ambulante Pflege für Angehörige gut bewältigbar bleibt und Pflegebedürftige das bekommen, was sie brauchen. Bisher standen für Verhinderungspflege pro Jahr bis zu 1.550 Euro, künftig stehen bis zu 2.418 Euro jährlich zur Verfügung.

Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz II greift die Unterstützung durch die Pflegeversicherung deutlich früher. Bis zu einer halben Million Menschen mehr erhalten durch die Einführung eines neuen Pflegegrades 1 Leistungen aus der Pflegeversicherung. Vor allem Patienten mit Demenzerkrankung können jetzt frühzeitig unterstützt werden.

Pflege stärken heißt für uns auch, Pflege nachhaltig zu sichern. Um die Beitragsbelastung künftiger Generationen zu begrenzen wird ein von der Bundesbank verwalteter Pflegevorsorgefonds gebildet. In diesen Fonds werden ab 2015 jährlich die Einnahmen aus 0,1 Beitragssatzpunkten (derzeit rund 1,2 Milliarden Euro) eingezahlt. Dies sichert die Generationengerechtigkeit und schafft eine nachhaltige Finanzierungsbasis für künftige Generationen.

Bei der Familienpflegezeit konnte die CSU-Landesgruppe eine praxisfreundliche Ausgestaltung durchsetzen. Sie setzte sich erfolgreich dafür ein, kleinere Betriebe vor unnötiger Bürokratie zu schützen.

Zukunftsfeste Versorgung in Krankenhäusern

Krankenpflege im Krankenhaus

Eine flächendeckende Krankenhausversorgung gehört zu den wesentlichen Elementen der Daseinsvorsorge. Das Krankenhaus der Zukunft muss gut, schnell erreichbar und sicher sein. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, nach dem neuesten medizinischen Stand und in bester Qualität behandelt zu werden. Wir haben deshalb mit Erfolg darauf gedrungen, dass die Krankenhäuser bei der ambulanten Notfallversorgung noch stärker finanziell entlastet werden. Hierzu soll der von den Krankenhäusern bei ambulanten Leistungen zu entrichtende Abschlag in Höhe von zehn Prozent nicht nur halbiert, sondern komplett gestrichen werden. Das ist ein zentraler Punkt der Krankenhausstrukturreform.

Ferner wird der Versorgungszuschlag ab 2017 durch einen Pflegezuschlag ersetzt – in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr. Dieser Pflegezuschlag wird gezielt nach den jeweiligen Pflegedienstpersonalkosten auf die Häuser verteilt. Damit bietet er einen Anreiz, in das Pflegepersonal im Krankenhaus zu investieren - und erleichtert den Krankenhäusern, dauerhaft Pflegekräfte zu beschäftigen.

Wir stellen als Sofortmaßnahme 660 Millionen Euro für mehr als 6.800 neue Pflegestellen in den Krankenhäusern zur Verfügung.

Zudem gibt es Verbesserungen durch die Einführung der pflegerischen Übergangsversorgung. Diese greift insbesondere in der Phase unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt, in der Patienten, die (noch) nicht pflegebedürftig sind, derzeit häufig auf sich allein gestellt sind. Gerade in dieser Zeit müssen sich die Patienten darauf verlassen können, dass sie die notwendige Unterstützung bekommen. Durch die jetzt geplante Erweiterung bestehender Leistungsansprüche und die gezielte Einführung neuer Leistungen wird eine bislang bestehende Lücke in der Patientenversorgung geschlossen.

Qualität wird künftig ein zentrales Kriterium in den Haushaltsplanungen der Krankenhäuser spielen. Denn Qualitätsaspekte schlagen sich in der Vergütung nieder. Ganz im Sinne der Patienten sind auch die von uns auf den Weg gebrachten Verbesserungen im Bereich des Infektionsschutzes und der Krankenhaushygiene.

Sozialversicherung insgesamt gestärkt – Krankenversorgung verbessert

Ärztin im Gespräch mit einem Patient

Wir haben den allgemeinen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt. Die Hälfte, also 7,3 Prozent, trägt der Arbeitgeber und die andere Hälfte die Arbeitnehmer. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den die Krankenkassenmitglieder alleine zahlen müssen, entfällt. Genauso entfällt der pauschale Zusatzbeitrag, den eine Krankenkasse bisher erheben kann. Das erspart den Mitgliedern den bürokratischen Aufwand bei der Zahlung der Zusatzbeiträge.

Künftig kann jede Kasse einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Wie hoch dieser ausfallen wird, hängt davon ab, wie wirtschaftlich eine Kasse arbeitet. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, haben die Krankenkassenmitglieder das Recht, unkompliziert in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Dafür erhalten sie ein Sonderkündigungsrecht. Das erhöht den Anreiz der Krankenkassen, im Wettbewerb um Versicherte eine qualitativ gute Versorgung anzubieten und ihre Zusatzbeiträge möglichst gering zu halten, indem sie gut und effizient wirtschaften. Außerdem werden die Krankenkassen dazu gebracht, den Versicherten ihre teilweise nicht unerheblichen finanziellen Reserven zu Gute kommen zu lassen.

Die Finanzentwicklung in der Krankenversicherung ist nach wie vor stabil: nach dem aktuellen Schätzergebnis werden für das Jahr 2016 Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 206,2 Milliarden Euro erwartet. Aktuelle Gesetzesvorhaben und Konjunkturprognosen wurden bei dieser Schätzung berücksichtigt. Der Bundeszuschuss beträgt im kommenden Jahr 14 Milliarden Euro. Die voraussichtlichen Ausgaben betragen 220,6 Milliarden Euro.

Wir haben außerdem den Hausarztberuf mit einer Vielzahl von Maßnahmen attraktiver gemacht, um die Hausarztversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Dazu gehört nicht nur die Aufhebung der Honorardeckelung bei Hausarztverträgen, sondern auch die Förderung von 7.500 Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin und bis zu 1.000 Weiterbildungsstellen bei grundversorgenden Fachärzten.

Trotz steigender Ausgaben konnte die gesamte Sozialversicherung im Jahr 2014 einen Überschuss erwirtschaften. Gesetzliche Krankenversicherung (mit Gesundheitsfonds), gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche und knappschaftliche Rentenversicherung, Alterssicherung der Landwirte, soziale Pflegeversicherung und Bundesagentur für Arbeit (mit Versorgungsfonds) haben zusammen einen Überschuss von drei Milliarden Euro erreicht. Damit stehen unsere sozialen Sicherungssysteme auf einem soliden finanziellen Fundament.

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