Rede zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Mit dem Gesetzentwurf stellen wir sicher, dass die Verkehrsunternehmen in Deutschland auch weiterhin die Besondere Ausgleichsregelung für Schienenbahnen in Anspruch nehmen können. Davon profitieren in erster Linie die Fahrgäste. Deshalb ist es richtig, dass wir diese Änderung noch vor Jahresende verabschieden. Außerdem bereinigen wir redaktionelle Fehler im Bereich der Biomasse.

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Juli war ein wichtiger Schritt. Wir haben damit einen verlässlichen Ausbaupfad für die erneuerbaren Energien geschaffen. So wird der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch im Jahr 2025 40 Prozent bis 45 Prozent und im Jahr 2035 55 Prozent bis 60 Prozent betragen.

Der gesetzliche Ausbaukorridor und die verpflichtende Direktvermarktung bringen die erneuerbaren Energien weiter voran und führen sie gleichzeitig stärker an den Markt heran. Außerdem konnten wir die Besondere Ausgleichsregelung für stromintensiv produzierende Betriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen, europarechtskonform reformieren. Die hohen Energiekosten haben bereits zu einer chronischen Investitionsschwäche der energieintensiv produzierenden Industrie in Deutschland geführt. Vor allem Erweiterungsinvestitionen werden an Standorten getätigt, an denen die Energiekosten günstiger sind. Wir schaffen einen stabilen Rahmen für diese Unternehmen. Wir wollen Deutschland als wettbewerbsfähigen Industriestandort erhalten. Wir schaffen so eine verlässliche Perspektive für Tausende von hochwertigen Arbeitsplätzen in der Grundstoffindustrie.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die EEG-Umlage konnte stabilisiert werden. Im Jahr 2015 sinkt sie voraussichtlich auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat aber nichts mit der EEG-Novellierung zu tun!)

Zahlreiche Stromversorger haben angekündigt, im nächsten Jahr ihre Strompreise zu senken. Die am 1. August in Kraft getretene Reform des EEG leistet zukünftig einen Beitrag zur langfristigen Preisstabilität. Letztlich werden diese Maßnahmen auch zur langfristigen Akzeptanz der Energiewende beitragen.

Die Europäische Kommission hat zwar am 23. Juli das novellierte EEG mit den Besonderen Ausgleichsregelungen für besonders stromintensiv produzierende und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen genehmigt, nicht jedoch die Besonderen Ausgleichsregelungen für Schienenbahnen. Hierzu hat die Kommission ein eigenes Notifizierungsverfahren eingeleitet. Zudem fordert die Kommission Anpassungen, um die Genehmigung erteilen zu können.

Aus Sicht der Kommission ist die Besondere Ausgleichsregelung für Schienenbahnen in ihrer ursprünglichen Form nicht mit europäischem Wettbewerbsrecht vereinbar. Die Kommission sah für neu in den deutschen Markt eintretende Schienenverkehrsunternehmen einen Wettbewerbsnachteil. Nach der bisherigen Regelung können am Markt neue Unternehmen keinen Antrag auf Ermäßigung der EEG-Umlage stellen. Der Grund hierfür ist, dass zum Nachweis der Überschreitung der Schwelle von mindestens 2 Gigawattstunden selbstverbrauchter Strommenge bislang nur Istdaten vorgelegt werden konnten. Vor allem ausländische Marktteilnehmer könnten so laut Kommission Nachteile erlangen. Zukünftig wird eine Antragstellung bereits vor Aufnahme des Fahrbetriebs möglich sein. Die Basis der Antragstellung bildet der prognostizierte Stromverbrauch für das Jahr der Aufnahme des Fahrbetriebs. Die tatsächlich verbrauchte Strommenge wird nachträglich überprüft.

Würden wir den Forderungen der Kommission nicht nachkommen, könnte die Kommission die Genehmigung der Besonderen Ausgleichsregelung für die Schienenbahnen verweigern. Die Folgen wären eine massive Erhöhung der Fahrpreise zum 1. Januar 2015 und eine Verschlechterung der Wettbewerbssituation der Bahn gegenüber dem Straßenverkehr. Die Gesetzesänderung ist deshalb vor allem für die Fahrgäste des Schienennah- und -fernverkehrs notwendig. Wir wollen die Pendler und Bahnfahrer eben nicht mit zusätzlichen Fahrpreis-erhöhungen im Jahr 2015 belasten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Außerdem berichtigen wir mit der Änderung redak-tionelle Fehler im Bereich der Biomasse.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Redaktionelle Fehler sind das nicht! Das sind substanzielle Fehler!)

Nach dem EEG 2014 waren Bioenergieanlagen, wenn sie ihren Strom direkt vermarktet haben, von Mindestanforderungen hinsichtlich der Kraft-Wärme-Kopplung befreit. Durch einen fehlenden Verweis in den Übergangsvorschriften des neuen EEG standen Hunderte Betreiber von Biogasanlagen vor der Frage, ob sie diese sinnvolle Regelung weiter nutzen können. Ohne diese Richtigstellung hätte Anlagebetreibern der Verlust der Einspeisevergütung gedroht, obwohl sie genau das gemacht haben, was sinnvoll ist, nämlich sich mit ihrer Stromproduktion an den Markterfordernissen zu orientieren. Dies wäre in vielen Fällen existenzbedrohend gewesen.

Außerdem wird ein redaktioneller Fehler hinsichtlich der Definition der Bemessungsleistung behoben. So ist für Anlagen nach dem EEG 2009 auch weiterhin die in das Netz eingespeiste Leistung und nicht die erzeugte Leistung maßgebend. Diese Regelungen gelten rückwirkend zum 1. August dieses Jahres, um einen tatsächlichen Bestandsschutz zu gewährleisten.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das beschließen Sie aber nur, weil wir das eingebracht haben! Sonst wäre das hier nicht Thema!)

– Auch das ist ein Unterschied zu Ihrem Antrag, in dessen erster Version das Datum „1. August“ nicht enthalten war.

So ärgerlich solche Fehler auch sind, so richtig ist es, das als richtig Erkannte nun umzusetzen. Das tun wir heute. Wir werden die Energiewende voranbringen und dabei die Bürgerinnen und Bürger nicht überfordern. Uns ist die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen wichtig. Mehr als 80 Prozent der Bevölkerung stehen hinter der Energiewende. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass das so bleibt. Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes war hierfür ein erster wichtiger Schritt. Ebenso wichtig ist der Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze hinsichtlich der Integration der erneuerbaren Energien. Wir sind auch dabei, die Neuausrichtung des Strommarktdesigns zu erarbeiten.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie doch mal was zur anteiligen Direktvermarktung! Warum reparieren Sie den Fehler denn nicht?)

– Für die anteilige Direktvermarktung werden wir, wie die Kollegen der SPD schon erläutert haben, eine handwerklich gut gemachte Regelung finden.

(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In den Weihnachtsferien?)

Dafür nehmen wir uns die notwendige Zeit. Dabei vertrauen wir nicht nur auf Ihre Anträge, obwohl diese natürlich, wenn sie der Sache dienen, berücksichtigt werden.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war der Beschluss des Bundeskabinetts! Ich verstehe überhaupt nichts mehr!)

Das Ministerium hat bereits ein Grünbuch vorgelegt, das jetzt intensiv diskutiert wird. All das spielt zusammen und muss europäisch koordiniert werden.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist das für eine Koalition?)

Unsere französischen Nachbarn haben uns gestern im Ausschuss eindrucksvoll von ihren Anstrengungen berichtet. So will Frankreich seinen Anteil an erneuerbaren Energien bis 2030 auf 32 Prozent steigern. Wir sind also mit unseren Bemühungen nicht ganz allein.

Die Reform des EEG im Juli dieses Jahres war richtig. Das Richtige muss man auch richtig machen; dazu tragen wir heute bei. – Herr Krischer, wir sind der Meinung, das sich Ehen entwickeln und im Laufe der Zeit besser werden können.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie können sich ja noch nicht einmal auf Selbstverständliches verständigen! Das ist doch unglaublich! Da kommen formale Ausreden!)

Wenn Sie in Ihrem Leben andere Erfahrungen gemacht haben, ist das Ihre Sache.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

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