Rede zu bundeseinheitliche Netzentgelte für Strom

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man Herrn Jurk zugehört hat, könnte man fast glauben, dass die CDU-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen über Gesetzentwürfe aus dem Hause Gabriel – diese will noch dazu Herr Krischer in der U-Bahn gefunden haben – entscheiden kann. Ich glaube das nicht. Letztlich kommen die Gesetzentwürfe aus dem Hause Gabriel.

Wir beraten heute einmal mehr über den Antrag der Fraktion Die Linke über bundeseinheitliche Netzentgelte für Strom. Wir hatten im Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir das System der Netzentgelte überprüfen werden, insbesondere ob es den Anforderungen der Energiewende noch gerecht wird, und zwar vor allem im Hinblick auf eine faire Lastenverteilung bei der Finanzierung der Netzinfrastruktur.

Es gibt in Deutschland vier große Übertragungsnetzbetreiber. Dies hat historische und keine sachspezifischen Gründe. Jeder Betreiber hat eine eigene Regelzone und damit auch ein eigenes Netzentgelt. Die meisten Kosten verbleiben im jeweiligen Netzgebiet, also auch die Kosten für Regelenergie, für die Redispatch-Maßnahmen, die Kosten für das Einspeisemanagement und eben auch die Kosten für den Ausbau der Übertragungsnetze. Die Übertragungsnetzentgelte werden damit immer mehr durch Umstände bestimmt, die der einzelne Übertragungsnetzbetreiber nicht beeinflussen kann.

Der Ausbau der Höchstspannungsnetze ist bekanntermaßen für den Transport der Windenergie von Nord nach Süd und des Photovoltaikstroms von Süd nach Nord wichtig. Die Kostenaufteilung nach Netzgebieten führt dazu, dass die Übertragungsnetzentgelte je nach dem jeweiligen Netzgebiet unterschiedlich stark ansteigen. Bereits heute gibt es erhebliche regionale Unterschiede. Wenn man das Kalenderjahr 2017 anschaut, dann sieht man, dass allein in diesem Jahr die Übertragungsnetzgebühr der TenneT um circa 80 Prozent gestiegen ist, bei Amprion im Vergleich dazu um lediglich 10 Prozent.

Nun ist klar, dass der Netzausbau – darin sind wir uns, glaube ich, einig – für die Energiewende absolut notwendig ist. Die Energiewende wiederum – so heißt es auf jeden Fall immer – ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch deshalb sollten die Kosten des Netzausbaus, die der Energiewende geschuldet sind, von der Gesamtheit getragen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich vergleiche das gerne mit dem System der Bundesautobahnen. Es würde niemand darauf kommen, die Autobahn, die beispielsweise durch die Oberpfalz oder durch das schöne Mecklenburg-Vorpommern führt, der jeweiligen Region in Rechnung zu stellen, die damit durchschnitten wird. Auch die Bundesnetzagentur sieht eine Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte als Chance für eine Angleichung des Netzentgeltniveaus und hält diese aufgrund der gemeinschaftlichen Aufgabe der Übertragungsnetzbetreiber auch für gerechtfertigt.

Natürlich brauchen wir Übergangsfristen, und natürlich müssen wir auch unterschiedliche Investitionen aus der Vergangenheit berücksichtigen. Aber wenn wir nichts machen – da dürfen wir uns nichts vormachen –, dann wird der Abstand bei den Netzkosten zwischen den Netzzonen noch größer werden. Es geht hier nicht um einen Markt zwischen den Übertragungsnetzbetreibern; den gibt es nämlich nicht, allein schon aus Definitionsgründen. Es geht darum, einheitliche Marktvoraussetzungen für den Mittelstand und Unternehmen, die sich am Markt bewegen und im Wettbewerb zueinander stehen, zu schaffen. Das sind wir als Regelsetzer dem Wettbewerb schuldig.

Anders ist es – das wurde schon angesprochen – im Bereich der Verteilnetze, also dem Netzbereich der Niederspannung. Ich will hier noch einmal den Vergleich zu den Straßen ziehen. Auch der Kollege Krischer hat angesprochen, dass es im Bereich der Gemeinde- und Kreisstraßen ebenso widersinnig wäre, wenn wir den Kommunen die Verantwortung entzögen und diese auf die höhere Ebene verlagerten. So ist es auch bei den Verteilnetzen. Unter anderem müsste sonst ein Ausgleich unter den rund 900 Verteilnetzbetreibern organisiert werden. Es würde ein massiver bürokratischer Aufwand entstehen. – Es gibt eine Zwischenfrage.

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Sie gestatten die Zwischenfrage, entnehme ich daraus.

Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU):

Ja.

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Bitte schön, Herr Kollege Freese.

Ulrich Freese (SPD):

Schönen Dank, Herr Lenz, dass Sie mir die Zwischenfrage gestatten.

Ich habe mit Interesse zugehört und einen Vorschlag erkennen können, der eine andere Finanzierung der Energiewende als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vorsieht. Die Finanzierung ist, denke ich, dann wahrscheinlich über den Haushalt zu regeln. Spannend für uns ist, weil wir das ansatzweise bei uns diskutieren, die Frage: Ist das Diskussionsstand innerhalb der CDU/CSU-Fraktion, und haben Sie hierzu eine geschlossene Meinung, oder ist es Ihre persönliche Meinung, die Sie gerade vorgetragen haben?

Dr. Andreas Lenz (CDU/CSU):

Es freut mich natürlich immer, wenn mir zugehört wird.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Die andere Frage ist, ob das, was ich sage, auch verstanden wird.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU und der SPD)

Ich habe gesagt, dass die Energiewende eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und deswegen die Kosten der Energiewende – hier spreche ich über die Kosten der Übertragungsnetze – nicht auf einer Region lasten bleiben dürfen.

Jetzt gibt es unterschiedliche Vorschläge, wie man hier zu einer Wälzung, also zu einer Angleichung, kommen könnte. Meine Intention ist, dass man das nicht haushalterisch löst, sondern im System der Übertragungsnetzentgelte bleibt, aber bundesweit zu einer Angleichung kommt. Hier muss man schauen, dass die Investitionen, die bei den einzelnen Übertragungsnetzbetreibern in der Vergangenheit geleistet wurden, in solch einem Mechanismus mit berücksichtigt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wie gesagt: Anders ist die Sache bei den Verteilnetzen. Deswegen brauchen wir hier auch andere Lösungen. Es wurde auch seitens der Bundesnetzagentur in einer Stellungnahme verkündet, dass sie bei den Verteilnetzen nichts von einheitlichen Netzentgelten hält.

Ich will noch kurz auf die vermiedenen Netzentgelte zu sprechen kommen. Es ist es ja so, dass die Annahme, der Zubau von dezentralen Anlagen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien würde den Bedarf an Netzausbau verringern und so in zunehmendem Maße Infrastrukturkosten vermeiden, sich nicht bestätigt hat. Im Gegenteil: Teilweise bedingt er sogar einen zusätzlichen Netzausbau. Ich bin der Meinung, dass man hier trennen muss zwischen den stark volatilen Erneuerbaren wie Wind und Photovoltaik und den tatsächlich netzdienlichen Erneuerbaren, aber auch anderen Energiequellen, die den Bedarf an Netzausbau entsprechend entlasten.

Die Linke will alle Netzentgelte bundesweit vereinheitlichen. Wenn Sie so tun, als ob für den Osten der Republik nichts getan würde, dann ist das der eigentliche Treppenwitz, der hier verkündet wurde. Man muss bei der Frage der Netzentgelte sicherlich genauer hinschauen und zwischen Verteilnetzen und Übertragungsnetzen unterscheiden.

Wir werden uns mit der Frage der Netzentgelte weiter intensiv befassen und eine Lösung finden. Entscheidend ist, einen Rahmen zu schaffen, der den notwendigen Netzausbau voranbringt und die Kosten der Energiewende gerechter verteilt. Der Thematik nehmen wir uns an, Ihren Antrag lehnen wir ab.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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