Schienenbonus ist nicht mehr zeitgemäß und muss abgeschafft werden

Das Ziel der Koalitionsfraktionen, das bisherige Lärmprivileg der Schiene – den so genannten „Schienenbonus“ – abzuschaffen und die Menschen damit besser vor Schienenlärm zu schützen, war jetzt Thema einer Expertenanhörung im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dazu erklärte die zuständige Berichterstatterin und stellv. Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Daniela Ludwig:   

„Die Meinung der Experten hat uns heute bestätigt: Die Koalitionsfraktionen gehen den richtigen Weg. Der Schienenbonus ist nicht mehr zeitgemäß und muss abgeschafft werden. Der Güterverkehr wird in Zukunft noch zunehmen. Vor allem nachts ist die Belastung an stark frequentierten Strecken hoch. Um den umweltfreundlichen Transportweg der Bahn weiterhin gut zu nutzen und auch neue Infrastruktur aufzubauen, brauchen wir die Akzeptanz der Bevölkerung für Infrastrukturprojekte.

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP nehmen die Belastung der Anwohner ernst. Daher gehen unsere Forderungen in unserem Begleitantrag noch weiter: Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, sich auch weiterhin für den Lärmschutz stark zu machen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Lärmminderung an der Quelle. Güterwagen sollen möglichst zügig umgerüstet und neue Bremstechnologien eingesetzt werden. Die Abschaffung des Schienenbonus muss auch im Bereich der Lärmminderung an Bestandsstrecken umgesetzt werden.

Die CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktionen begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass der Bund durch das Pilotprogramm „Leiser Güterverkehr“ die Umrüstung von Güterwagen fördert. Einen weiteren Anreiz zur Umrüstung bietet das System lärmabhängiger Trassenpreise, das zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der DB AG vereinbart wurde und zum Fahrplanwechsel im Dezember 2012 in Kraft treten wird.“

Hintergrund:

Die neuen Lärmschutzregelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz sollen mit Inkrafttreten der nächsten Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes 2016 für den Neu- und Ausbau von Schienenwegen gelten. Der „Schienenbonus“ wird dann für Bauvorhaben, für die das Planfeststellungsverfahren noch nicht eröffnet worden ist, nicht mehr angewendet. Die neue Regelung kann aber auch schon vorher wirksam werden, wenn der Vorhabenträger selbst oder „ein Dritter“ die etwaigen Mehrkosten übernimmt.

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