Neben den Petitionsausschuss und den Geschäftsordnungsausschuss hat der Deutsche Bundestag am Dienstag auch einen sogenannten Hauptausschuss eingesetzt, damit die parlamentarische Arbeit reibungslos weiter geht. Doch was ist ein solcher Hauptausschuss – Fragen und Antworten:

Der Bundestag hat die Einsetzung eines Hauptausschusses beschlossen. Warum ist dieser erforderlich?

Mit dem Hauptausschuss stellt der Bundestag sicher, dass Ausschussberatungen möglich sind –solange, bis sich die „ständigen Ausschüsse“ des Bundestages konstituieren. Der Hauptausschuss ist zuständig für die Beratung von Vorlagen, die ihm vom Bundestag überwiesen werden. Er hat kein Selbstbefassungsrecht, kann aber Anhörungen durchführen.

Wie setzt sich der Hauptausschuss zusammen?

Im Hauptausschuss sind 47 ordentliche Mitglieder und 47 stellvertretende Mitglieder aller Fraktionen vertreten. Die CSU-Landesgruppe entsendet insgesamt sechs Mitglieder (drei ordentliche und drei Stellvertreter). Die ordentlichen Mitglieder sind: Stefan Müller, Florian Hahn und Michael Frieser.

Am Mittwoch konstituiert sich der Hauptausschuss. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble wird die konstituierende Sitzung leiten und übernimmt danach auch den Vorsitz in diesem Gremium.

Wie geht es weiter?

Bereits nach der Bundestagswahl 2013 hat der Bundestag einen solchen Ausschuss eingesetzt und damit sichergestellt, dass Ausschussberatungen möglich sind, bevor die Regierungsbildung abgeschlossen ist. Denn der Zuschnitt der ständigen Ausschüsse orientiert sich traditionell am Zuschnitt der Bundesministerien. Mit der Konstituierung der ständigen Ausschüsse ist der Hauptausschuss aufgelöst, alle noch nicht erledigten Vorlagen werden vom Plenum an die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

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