Am Donnerstag debattierte der Deutsche Bundestag über die Gesetzentwürfe der Opposition zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. Die CSU im Bundestag lehnt die Vorstöße entschieden ab. Warum - das erklärt ihr innen- und rechtspolitischer Sprecher, Volker Ullrich, in seinem Kommentar.

Von Volker Ullrich

Volker Ullrich© Tobias Koch

Die Vorschläge der Opposition sind entschieden abzulehnen. Am Werbeverbot muss festgehalten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die Menschenwürde des ungeborenen Lebens hervorgehoben. Der Verpflichtung ist der Gesetzgeber nach langem Ringen mit dem bestehenden Konzept der Fristenlösung in §§ 218ff. Strafgesetzbuch nachgekommen. Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche ist wesentlicher Bestandteil dieses Systems. In der Öffentlichkeit soll der Schwangerschaftsabbruch nicht verharmlost oder als etwas Normales dargestellt werden. Eine Abschaffung des Werbeverbots würde das sorgsam austarierte System ohne Not ins Wanken bringen. Eine Beratung, die dem Schutz des ungeborenen Lebens dient, lässt sich nicht mit einer Bewerbung von Schwangerschaftsabbrüchen in Einklang bringen.

Die Argumente für die Abschaffung dieses Werbeverbots sind nicht überzeugend. Insbesondere werden die Informationsmöglichkeiten für Schwangere durch das Werbeverbot nicht abgeschnitten. Sachliche Informationen durch die Beratungsstellen unterfallen nicht dem Verbot. Erlaubt ist ferner die Weitergabe der Information, welche Ärzte bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Nicht zuletzt zeigen auch die geringen Fallzahlen, dass dieses Werbeverbot den Ärzten keine Probleme bereitet. Aus einem erstinstanzlichen Urteil eines Amtsgerichts lässt sich noch kein rechtspolitischer Handlungsbedarf ableiten.

Die CSU im Bundestag steht für einen umfassenden Schutz des ungeborenen Lebens und erteilt Vorstößen zur Einschränkung oder Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche eine deutliche Absage.

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