Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt bis zum 31. Juli ausgesetzt. Ab August entfällt der Rechtsanspruch auf Familiennachzug für diesen Personenkreis komplett und wird durch ein Kontingent von maximal 1.000 Personen pro Monat ersetzt. Dies sieht das von CDU und CSU eingebrachte Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs vor, das die Abgeordneten am Donnerstag verabschiedet haben.

„Wir setzen das Regelwerk zur Migration um, auf das sich CDU und CSU verständigt haben, und schaffen den individuellen Rechtsanspruch von 280 000 eingeschränkt schutzbedürftigen Personen auf Familiennachzug ab“, erklärte Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, in der Debatte im Bundestag. Er verwies darauf, dass der Familiennachzug für eingeschränkt schutzbedürftige Personen bis August 2015 komplett ausgeschlossen war. Nur in dem sehr kurzen Zeitraum zwischen August 2015 und dem 16. März 2016 gab es den Familiennachzug für diesen Personenkreis. Mit der nun verabschiedeten Regelegung erhielten insbesondere die Landkreise, Städte und Gemeinden Planungssicherheit. „Mit diesem Gesetzentwurf werden wir einerseits unserem christlichen Anspruch auf Humanität gerecht, setzen aber auf der anderen Seite unseren klaren Kurs der Steuerung, der Begrenzung und der Reduzierung der Zuwanderung fort.“

Zentraler Baustein zur weiteren Begrenzung der Zuwanderung

Auch der Vorsitzende der CSU im Bundestag, Alexander Dobrindt, zeigte sich zufrieden: „Mit der Neuregelung wird der Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte endgültig abgeschafft. Das ist ein zentraler Baustein zur weiteren Begrenzung der Zuwanderung.“ Neue Härtefallregelungen, die ein Mehr an Zuwanderung bedeutet hätten, gebe es nicht, so Dobrindt. Denn: „Wir dürfen die Integrationsfähigkeit unseres Landes nicht überfordern.“

 

 

Kein Anspruch auf Familiennachzug nach europäischem Recht und Völkerrecht

Andrea Lindholz, die neue Vorsitzende des Innenausschusses, bestätigte dies in ihrer Rede: „Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben in sämtlichen Anhörungen darauf hingewiesen, dass die Kommunen überfordert sind, und haben uns gebeten, den Familiennachzug weiterhin auszusetzen und für Einzelfälle Ausnahmen zuzulassen.“ Flüchtlinge, die nur einen vorübergehenden Schutzstatus besitzen, hätten nach europäischem Recht und nach dem Völkerrecht generell keinen Anspruch auf Familiennachzug. Sie wies zudem darauf hin, dass sich die Zuwanderung auch durch die vereinbarte Kontingentierung nicht erhöht: Denn parallel läuft die Verpflichtung Deutschlands aus, aus Griechenland und Italien 1.000 Personen aufzunehmen. „Das heißt, die 1.000 Personen, die wir aufgrund dieser Regelung aufgenommen haben, und die 1.000 Personen aufgrund des Nachzugs halten sich dann sozusagen die Waage“, so Lindholz.

 

Rechtsanspruch auf Familiennachzug entfällt

Das verabschiedete Gesetz verlängert die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus - sogenannte subsidiär Schutzberechtigte - bis zum 31. Juli. Danach entfällt der Rechtsanspruch auf Familiennachzug für diese Gruppe und wird durch ein Kontingent von maximal 1.000 Personen pro Monat ersetzt. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und im Ermessen, Details hierzu werden in einem weiteren Gesetz ausgearbeitet. Eine Härtefallregelung bleibt bestehen.

Druckversion