Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Volker Ullrich in der Bundestagsdebatte zur Agenda für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, 14.3.2024:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 

Es haben bereits mehrere Redner das Bürokratieentlastungsgesetz IV der Ampelkoalition angeführt. Wir wollen auch gar nicht verhehlen, dass wir die Bemühungen der Ampelkoalition, zum Bürokratieabbau beizutragen, durchaus wertschätzen.

Sie sind aber mit Ihrem Kabinettsvorschlag wesentlich hinter dem zurückgeblieben, was nötig gewesen wäre und was unser Land zum Thema Bürokratieabbau wirklich braucht.

Wenn man sich auf der Seite des Bundesjustizministeriums die Neuerungen ansieht, fallen die folgenden drei als die wichtigsten auf: die Reduzierung der Aufbewahrungsfristen von Belegen von zehn auf acht Jahre, eine zentrale Vollmachtsdatenbank für steuerberatende Berufe und die Abschaffung der Hotelmeldepflicht, allerdings nur für deutsche Staatsbürger. Das bleibt wesentlich hinter dem zurück, was eigentlich notwendig gewesen wäre. Ihr Bürokratieentlastungsgesetz ist ziemlich mutlos. Sie haben nicht die Kraft, das anzusprechen, was wirklich notwendig wäre. Stattdessen verstecken Sie sich hinter kleinteiligen Vorschriften. So kann der Bürokratieabbau in unserem Land nicht gelingen.

Ich will auch darauf zu sprechen kommen, was Sie, Kollegin Martens, angeführt haben. Wenn es eine EU- Verordnung gibt, dann gilt die unmittelbar; dann muss sie nicht extra umgesetzt werden.

Wenn es aber Richtlinien gibt, dann stellt sich schon die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber im Rahmen seiner Prüfungspflicht noch etwas draufsetzt oder wir diese Richtlinien so nehmen und so umsetzen, wie sie von Brüssel vorgegeben werden. Ich finde, dieses Immer- wieder-Draufsetzen ist etwas, was die Menschen frustriert und was unserer Verantwortung nicht gerecht wird. Deswegen wollen wir eine Eins-zu-eins-Umsetzung von Richtlinien haben.

Dahinter steckt übrigens was ganz Grundsätzliches, nämlich die Frage, wie wir Regulierung verstehen. Wir sind der Ansicht, dass es für verschiedene Ziele nicht immer ein Mikromanagement braucht, wo der Gesetzgeber selbst die Ziele im Kleinen vorgibt, wie zum Beispiel bei Ihrem Heizungsgesetz, sondern viel vernünftiger wäre es, wenn wir über die großen Linien diskutieren und es den Menschen und Unternehmen selbst überlassen, wie sie diese Ziele erreichen. Das ist letztlich übrigens auch eine Frage des Menschenbilds. Unser Menschenbild sagt, dass wir den Menschen etwas zutrauen, dass wir Vertrauen in die Menschen und die Unternehmen haben und dass wir sie nicht durch kleinteilige Vorschriften geradezu in eine Ecke drängen wollen.

Vor diesem Hintergrund und unserem Ansatz von Regulierung ist dieser Antrag zu verstehen. Ich bitte Sie, die Chance wahrzunehmen, diesem Antrag zuzustimmen.
 

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