Schwere Klatsche aus Karlsruhe für die Ampel: Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein Bundeshaushalt für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Damit wurde der Ampel ihre komplette finanzielle Geschäftsgrundlage entzogen. Das 60-Milliarden-Euro-Loch im Haushalt ist unser Thema der Woche.

Anstatt die illegale Migration zu begrenzen setzt die Ampel ihr Vorhaben einer Express-Einbürgerung nach drei Jahren auf die Tagesordnung im Bundestag. Dieses Gesetz wird eine weitere hohe Magnetwirkung auslösen für zusätzliche illegale Migration. Wir halten es für zwingend notwendig, dieses Gesetz zu stoppen.

Klatsche mit Wumms für den Kanzler und die Ampel!

­Paukenschlag aus Karlsruhe: Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik hat das Bundesverfassungsgericht einen Bundeshaushalt für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die höchsten deutschen Richter haben damit einer Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion stattgegeben. Das Ergebnis ist ein gigantisches 60-Milliarden-Euro Haushaltsloch in den Ausgabeplänen der Ampel.

„Das Verfassungsgerichtsurteil ist eine Klatsche mit Wumms für den Bundeskanzler und die Ampelkoalition“, stellt CSUbt-Chef Alexander Dobrindt fest. „Die Ampel verantwortet damit einen grob verfassungswidrigen Haushalt. Jetzt ist offensichtlich geworden, dass sich die Ampel ihren Koalitionsvertrag mit rechtswidrigen Finanztricksereien erkauft hat.“

Der Finanzminister und der Bundeskanzler stünden jetzt in der Verantwortung, zu erklären, wie sie mit diesem Haushalts-Desaster umgehen wollen und wie sie zu seriöser Haushaltspolitik zurückkehren wollen. „Das Verfassungsgericht hat eindeutig geurteilt, dass die Verpflichtungen, die eingegangen worden sind, anderweitig kompensiert werden müssen. Wir warten auf Erklärungen des Bundeskanzlers und des Finanzministers, wie diese anderweitige Kompensierung erfolgen kann. Wir warnen aber die Ampel auch gleichzeitig davor, einen weiteren verfassungswidrigen Haushalt für das nächste Jahr aufzustellen", so Dobrindt.

Ampel muss Gesetz zur Express-Einbürgerung stoppen!

­Brandbrief zur Migrationslage: Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Dr. Sommer, warnt Innenministerin Faeser in einem Brief, dass die Lage bei der illegalen Zuwanderung noch deutlich dramatischer ist, als es die offiziellen Zahlen wiedergeben. Zum ersten Mal ist von offizieller Seite lesbar, dass erhebliche Registrierungsrückstände das wahre Ausmaß der illegalen Migration verschleiern. Der BMAF-Präsident spricht davon, dass die Zahl von 350.000 Asylanträgen für dieses Jahr sogar überschritten werden kann.

Das zeigt: Wir haben nach wie vor eine Migrationskrise und die Entscheidungen der Ampel reichen bei weitem nicht aus, um diese Krise zu bewältigen.

Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, endlich vernünftige und wirksame Maßnahmen zum Stopp der illegalen Migration zu ergreifen. Dass die Ampel angekündigt hat, in der nächsten Sitzungswoche das Staatsbürgerschaftsgesetz mit der Express-Einbürgerung nach drei Jahren aufzusetzen zeigt aber, dass es keine echte Bereitschaft gibt, mit uns Vereinbarungen zum Stopp der illegalen Migration zu treffen. Eine Express-Einbürgerung nach drei Jahren wird eine weitere hohe Magnetwirkung auslösen für zusätzliche illegale Migration. Deshalb halten wir es für zwingend notwendig, dieses Gesetz zu stoppen.

Ampel-Ideologie beim Geschlechterwechsel für Jugendliche!

­Bedenkliche Pläne: Kinder sollen ohne die Zustimmung ihrer Eltern das Geschlecht wechseln können. So sieht es das neue Selbstbestimmungsgesetz der Ampel vor.

Unsere Fraktionsvize Dorothee Bär fordert SPD, Grüne und FDP auf, diese Pläne zu stoppen: „Es kann doch nicht sein, dass 10-,12- oder 14-Jährige ohne Unterstützung von Experten bei lebensentscheidenden Fragen alleingelassen werden. Es kann nicht sein, dass wir Eltern dann plötzlich ihr Elternrecht absprechen, weil wir sagen: Elternwille zählt nicht mehr. Gerichte werden entscheiden“, so Bär.

Auch Mediziner, die sich täglich Menschen mit Zweifeln an ihrer geschlechtlichen Identität widmen, würden sagen: Es gibt mittlerweile bei den Eltern, auch durch Medien beeinflusst, eine Überidentifikation mit der Transidentität ihrer Kinder. In den meisten Fällen söhnen sich diese Kinder, diese Jugendlichen später wieder mit ihrem eigenen Geschlecht aus.

„Mit diesem Gesetzentwurf für 83 Millionen Deutsche, von denen eine ganz kleine Minderheit, die wir mit Wertschätzung und mit Würde behandeln, betroffen ist, überreagieren Sie einfach, und gehen nicht auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ein“, kritisiert Dorothee Bär. „Wir sagen: Beratungspflicht beibehalten – nicht aus Bevormundung, sondern wirklich aus Fürsorge!“

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