Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Volker Ullrich zur Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass u. Hetze, 17.11.2023:
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wenn sich Jüdinnen und Juden in unserem gemeinsamen Land nicht mehr sicher fühlen und furchtbare antisemitische Parolen in den Straßen hallen, dann besteht ein klarer Handlungsauftrag des wehrhaften Staates. Es genügt eben nicht mehr, antisemitische Straftaten allein mit vehementen Worten zu verurteilen und auf die bestehende Rechtslage zu verweisen. Vielmehr müssen wir zum Schutz jüdischen Lebens diese Rechtslage nachschärfen, damit der Rechtsstaat handlungsfähig bleibt.
Das beginnt mit dem Staatsangehörigkeits- und dem Ausländerrecht. Unser Staat kann selbst entscheiden, wer Staatsbürger wird und wer unser Land wieder verlassen muss. Wir werden die rechtlichen Instrumentarien nachschärfen müssen, weil wir nicht tolerieren wollen, dass Menschen eingebürgert werden, die wegen antisemitischer Straftaten verurteilt sind. Wir wollen nicht, dass Menschen Deutsche werden, die das Existenzrecht Israels leugnen. Wir wollen keine Antisemiten zu Staatsbürgern machen. Das muss man im Ausländerrecht verankern.
Da geht auch meine Bitte an die Ampel. Das Staatsbürgerschaftsrecht begründet das Staatsvolk, und gerade in dieser Situation wäre es falsch, noch vor Weihnachten eine grundlegende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts durchzuführen. Lassen Sie uns das gemeinsam in Ruhe angehen.
Wir müssen auch im Strafrecht nachschärfen. Ja, in den vergangenen Jahren wurde in § 46 StGB, bei der Frage der Strafzumessung, bereits geregelt, dass antisemitische Straftaten strafschärfend wirken. Aber das genügt nicht. Wir brauchen eine Nachbesserung beim Straftatbestand der Volksverhetzung; denn Aufrufe zur Beseitigung Israels sind von diesem Straftatbestand bisher nicht umfasst. Wir brauchen auch die Einstufung von Antisemitismus als besonders schwerem Fall, damit wir den Demonstrationen künftig den Rechtsstaat entgegensetzen können, bei denen auf unseren Straßen das Existenzrecht Israels geleugnet und zur Vernichtung des Staates Israel aufgerufen wird. Da muss der Rechtsstaat zukünftig wesentlich klarer hinlangen können.
Wir wollen auch, dass die Sympathiewerbung für Terror wieder strafbar wird, weil es unerträglich ist, wenn für Terrororganisationen oder kriminelle Vereinigungen bislang straflos Werbung gemacht werden kann. Und wir brauchen eine Nachschärfung beim Landfriedensbruch, weil es nicht sein kann, dass sich manche hinter anderen verstecken und aus der Menge heraus Straftaten und Gewalt begangen werden.
Das ist eine notwendige Abrundung, damit unsere Werte und unser Rechtsstaat handlungsfähig bleiben und wir dem „Nie wieder!“ eine klare Grundlage in der Gesetzgebung schaffen. Deswegen bitte ich Sie um Zustimmung in den Beratungen zu unseren Gesetzentwürfen.
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