CSU-Landesgruppe begrüßt das Urteil: EU-Zuwanderer haben während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen.

Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern aus EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern, auch wenn sie hierzulande schon eine gewisse Zeit gearbeitet haben. Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die bestehende deutsche Regelung für europarechtskonform erklärt. Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt, begrüßte das Urteil: „Das ist ein sehr gutes Signal und bestätigt die Linie der CSU.“ Der EuGH habe ausdrücklich unterstrichen, dass der Ausschluss von Sozialleistungen grundsätzlich möglich sei. „Damit wird klargestellt, dass die europäische Freizügigkeit nicht aus dem Ausnutzen der besten sozialen Sicherungssysteme besteht“, so Hasselfeldt. „Das Urteil bringt endlich Rechtssicherheit in die vielen Verfahren, die vor deutschen Gerichten anhängig sind.“

Und der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, ergänzt: „Es gibt ein Recht auf Freizügigkeit, aber eben kein Recht auf Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme Deutschlands. In Zeiten von starker Armutsmigration in einigen deutschen Städten ein wichtiges Signal zur rechten Zeit.“

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