Zur Stärkung von Restaurants und Gaststätten hat der Bundestag die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Damit soll die Branche unterstützt werden, die wegen der Corona-Pandemie große Umsatzeinbrüche erlitten hat. Die Steuersenkung gilt ab am ersten Juli für die Dauer eines Jahres. 

„Wir befinden uns ohne Zweifel in der schwersten Wirtschaftskrise seit Bestehen unserer Bundesrepublik“, stellte der CSU-Abgeordnete Dr. h. c. Hans Michelbach in seiner Rede im Plenum fest. Vorrangiges Ziel müsse es deshalb sein, die Wiederbelebung der Wirtschaft in Deutschland und in Europa voranzutreiben. „Wir haben bisher kurzfristig gehandelt, um die Pandemie zurückzudrängen und vor allem auch die Folgen für Bürger und Unternehmen abzufedern. Das unterstreicht auch das Corona-Steuerhilfegesetz, das hier und heute beschlossen wird. Die Maßnahmen sind ausgewogen. Wir unterstützen die schwer gebeutelte Gastronomie“, so Michelbach weiter.

Auswirkungen der Corona-Pandemie sollen abgemildert werden

Von der Senkung der Mehrwertsteuer profitieren auch Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bislang Umsätze zum vollen Steuersatz erbracht haben.

Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz stellt die Koalition außerdem Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld steuerlich besser. Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung werden Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt. Ferner enthält das Gesetz weitere Regelungen zum Umsatzsteuer- und zum Umwandlungsteuergesetz.
 

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