Der Bundestag hat am Donnerstag weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen. Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen erhalten eine Corona-Prämie von bis zu 1.000 Euro. Corona-Tests werden auf Dauer von den Krankenkassen bezahlt, der Öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt und die Versorgung mit Influenza-Impfstoff für die nächste Grippesaison verbessert. 

Bis zu 1.000 Euro Corona-Prämie erhalten Beschäftigte in der Pflege als Anerkennung für die außerordentlichen Belastungen dieser Berufsgruppe in der Pandemie. Der Bonus wird von den Krankenkassen bezahlt, die dafür einen Zuschuss vom Bund erhalten. Die Länder und die Arbeitgeber können die Corona-Prämie ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken.

Auch beim Pflegeunterstützungsgeld hat die Koalition weitere Leistungen beschlossen. Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger hob in der Debatte besonders hervor, „dass wir auch pflegende Angehörige gezielt unterstützen, indem wir den Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld erleichtern und die Regelungen zu kurzfristigen Corona-bedingten Arbeitsverhinderungen ausweiten“. Die Neuregelung sieht eine Verlängerung des Pflegeunterstützungsgelds von zehn auf 20 Tage vor. Die bisher gesetzlich geltende Wochenmindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche als Voraussetzung fällt weg. 

Der Bund unterstützt außerdem die 375 Gesundheitsämter mit 50 Millionen Euro, um deren Digitalisierung voranzubringen. Beim Robert-Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.

Corona-Tests werden dauerhaft Kassenleistung

Mit der beschlossenen Neufassung des Infektionsschutzgesetzes müssen die gesetzlichen Krankenkassen Corona-Tests auch dann bezahlen, wenn jemand keine Symptome zeigt. Im Umfeld besonders gefährdeter Menschen – zum Beispiel in Pflegeheimen – soll verstärkt auf das Virus getestet werden. Darüber hinaus werden bereits jetzt Vorbereitungen für die Versorgung mit Influenza-Impfstoff für die Grippesaison 2020/2021 getroffen, um das Gesundheitswesen für den Fall einer andauernden Belastung durch die Coronavirus-Pandemie zu entlasten. Die Impfstoff-Reserve soll von zehn auf 30 Prozent erhöht werden.

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