Elterngeldbezieher und Wissenschaftler mit Zeitverträgen werden künftig besser vor negativen Auswirkungen der Corona-Krise geschützt. Dafür hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen, dass pandemiebedingte Veränderungen bei der Berufstätigkeit zu keinen Einbußen beim Elterngeld führen. Außerdem bekommen Wissenschaftler mehr Zeit, um Verzögerungen bei Forschungsprojekten auszugleichen.

Die Änderungen beim Elterngeld waren nötig geworden, weil dessen Höhe von den Einkünften der Mutter oder des Vaters in den vorangegangenen Monaten abhängt. Wer wegen der Pandemie ein geringeres Einkommen hat oder Ersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld bezieht, musste bislang Einbußen fürchten. Dies wird durch die Neuregelung der Koalition nun ausgeschlossen. Außerdem können Mütter und Väter in systemrelevanten Berufen ihre geplanten Elterngeldmonate aufschieben.

Erleichterungen für Wissenschaftler und Anreize für Studierende

Neben der Lage von Familien nahm der Bundestag auch Wissenschaftler und Studenten in den Blick. Wissenschaftler in der sogenannten Qualifizierungsphase - etwa während der Promotion oder Habilitation - bekommen mehr Zeit, um Corona-bedingte Beeinträchtigungen des Wissenschaftsbetriebs auszugleichen. Die maximal zulässige Befristungsdauer für Zeitverträge wird um sechs Monate verlängert. 

„Insgesamt schaffen wir mit den Maßnahmen die nötigen Voraussetzungen dafür, dass die Betroffenen trotz der pandemiebedingten Einschränkungen eben am Ende ihre Qualifizierungsziele erreichen und erfolgreich sein können“, betonte die CSU-Abgeordnete Katrin Staffler in der Debatte. Darüber hinaus habe die Koalition noch weitere Maßnahmen ergriffen, um den Wissenschafts- und Forschungsbereich auf die aktuelle Situation einzustellen. „Das BMBF berücksichtigt zum Beispiel in der Projektförderung die Verzögerungen bei der Durchführung, indem es die Laufzeiten von einzelnen Projekten verlängert. Auch das ist ein ganz wichtiger Schritt und ein ganz wichtiges Signal für die Forschenden“, so Staffler.

Gleichzeitig erhöht die Koalition die Anreize für Studierende mit BAföG-Bezug, sich während der Pandemie in systemrelevanten Bereichen wie zum Beispiel Krankenhäusern zu engagieren. Wenn sie dies tun, wird ihr Lohn für diese Arbeit nicht auf das BAföG angerechnet.

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