Junge Familien und ältere Menschen hatten in jüngster Zeit immer wieder Schwierigkeiten, Kredite für den Kauf eines Hauses oder den Umbau ihrer Wohnung Kredite zu erhalten. Grund war die verschärfte Bonitätsprüfung der Banken infolge der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Auf Drängen der CSU-Landesgruppe wurde das Gesetz nun nachgebessert.

„Dies ist ein guter Tag für diejenigen, die künftig mit niedrigen Einkommen, als junge Familien und Rentner eine Immobilie finanzieren wollen“, machte Alexander Radwan (CSU) in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag deutlich. Denn das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie aus dem vergangenen Jahr hatte zu Problemen bei der Kreditvergabe geführt. Mit den beschlossenen Nachbesserungen werden die zu hohen Hürden für die Kreditvergabe an junge Familien, Niedrigverdiener und Senioren beseitigt. Künftig können Wertsteigerungen von Immobilien durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung wieder stärker berücksichtigt werden. Vielfach hatten die Banken nur noch das Einkommen zugrunde gelegt. Kredite, die ältere Menschen auf ihr abbezahltes Haus aufnehmen, etwa um davon zu leben, fallen aus den Regelungen grundsätzlich heraus. Auch das stellt das Gesetz klar. Und mit einer Rechtsverordnung werden den Banken Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung an die Hand gegeben.

Die wesentlichen Anliegen der CSU-Landesgruppe wurden damit umgesetzt: Es wird gewährleistet, dass die Regelungen nicht altersdiskriminierend sind und keine Benachteiligungen für Familien enthalten. Sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Banken erhalten wieder Rechtssicherheit.

Die Änderungen waren Teil des Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetzes, das die Abgeordneten am Donnerstag verabschiedeten. Mit dem Gesetz soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig gezielt mögliche Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase abwehren können.

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