Pressemitteilung 23.03.2017
Ausreisepflicht konsequent durchsetzen

Wir brauchen unsere Kapazitäten für die wirklich Schutzbedürftigen

Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung den Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht debattiert. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser MdB:

„Mit der großen Flüchtlingswelle 2015 erreichten auch viele Menschen unser Land, die nicht schutzbedürftig sind. Wir brauchen unsere Kapazitäten, um denjenigen zu helfen, die tatsächlich vor Krieg und Verfolgung fliehen. Bund und Länder haben sich deshalb auf Pläne zur schnelleren Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer geeinigt, die im Gesetzentwurf umgesetzt werden.

Nicht erst der Fall Amri hat außerdem deutlich gemacht, dass insbesondere Handlungsbedarf bei Ausreisepflichtigen besteht, von denen eine Gefahr für die innere Sicherheit ausgeht. Künftig können Gefährder u.a. mittels einer elektronischen Fußfessel überwacht oder auch in Abschiebehaft genommen werden. Viele dieser Maßnahmen fordert die Union bereits seit Sommer 2016 – jetzt hat sich endlich auch die SPD bewegt. Sie muss nun an einer zügigen Umsetzung mitwirken. Das gilt vor allem für die von der SPD (mit-)regierten Bundesländer: Sie dürfen sich nicht aus der Verantwortung stehlen und müssen konsequenter abschieben. Bund und Länder müssen hier an einem Strang ziehen, sonst senden wir das fatale Signal, dass sich der lebensgefährliche Weg über das Mittelmeer zu uns lohnt.“

Hintergrund:

Ende Januar 2017 befanden sich ausweislich des Ausländerzentralregisters 213.439 vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland. In den nächsten Monaten wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) voraussichtlich eine hohe Zahl von Asylanträgen ablehnen und die Zahl der Ausreisepflichtigen dadurch weiter steigen. Um die Ausreisepflicht besser durchzusetzen, fassten die Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am 9. Februar 2017 einen Beschluss. Eine der Maßnahmen, auf die man sich verständigt hatte, ist die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht.