Pressemitteilung 12.01.2016
Keine Toleranz bei kriminellen Asylbewerbern

Ein erster wichtiger Schritt

Die Bundesinnenminister de Maizière und Bundesjustizminister Maas haben heute Vorschläge zur erleichterten Ausweisung von Straftätern vorgestellt. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:

„Bereits vor den Angriffen auf Frauen in der Silvesternacht hat sich die CSU-Landesgruppe dafür eingesetzt, dass Asylbewerber, die bereits während des laufenden Asylverfahrens straffällig werden, unter Umständen ihr Bleiberecht bei uns verwirkt haben. Das von den Bundesministern vorgelegte Papier ist ein erster wichtiger Schritt, um klarzustellen, dass unser Rechtsstaat es nicht tatenlos hinnimmt, wenn der von uns gebotene Schutz vor Verfolgung mit kriminellen Handlungen gedankt wird.

Im Hinblick auf den Schaden und die kriminelle Energie, die auch Straftaten, die nicht mit einer Bewährungsstrafe geahndet werden, widerspiegeln, bin ich der Ansicht, dass bereits ab einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen oder der zweiten Verurteilung kein subsidiärer Schutz gewährt werden sollte. Ein strenges Vorgehen schulden wir nicht nur unserer eigenen Bevölkerung, sondern auch den rechtstreuen Schutzsuchenden, die vor der Gewalt fliehen und sie nicht in unser Land tragen wollen.“

Hintergrund:

In Zusammenhang mit den aktuellen Diskussionen haben sich der Bundesminister des Innern und der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz darauf verständig, dass Straftäter künftig ausgewiesen werden können, wenn sie wegen schwerwiegender Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.