Pressemitteilung 14.01.2015
Dschihadisten wird Personalausweis entzogen

Gegen die Ausbreitung des Extremismus und für die innere Sicherheit in Deutschland.

Vor dem Hintergrund extremistischer Reisebewegungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Islamischen Staat und anderen radikalen Organisationen wurde in der heutigen Kabinettssitzung ein Entwurf zur Änderung des Personalausweis- und Passgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:

Für uns in der CSU-Landesgruppe steht seit langem fest: Denen, die zur Ausbildung  und Radikalisierung oder Teilnahme an kriegerischen Handlungen in Drittstaaten ausreisen wollen, müssen wir uns entschieden entgegen stellen. Mit dem heute beschlossenen Gesetzesentwurf bietet sich nun endlich eine weitere Handhabe gegen Reisebewegungen von deutschen Staatsangehörigen, die die Sicherheit des Landes gefährden. Die Möglichkeit, Dschihadisten künftig bis zu drei Jahren den Personalausweis zu entziehen, ist damit ein wesentliches Element im Kampf gegen die Ausbreitung des Extremismus in Syrien und im Nordirak und für die innere Sicherheit in Deutschland.

Dafür ist es wichtig, Reisebewegungen von Gefährdern zu erfassen und auszuwerten. Kontrollen an den Grenzen müssen intensiviert, der Informationsaustausch verbessert werden. Auch müssen Gefährder im Schengener Informationssystem künftig als „Foreign Fighter“ geführt und somit deutlich erkennbar gemacht werden. Nachgewiesenen Dschihadisten, die neben einer weiteren Staatsangehörigkeit auch über die deutsche verfügen, muss diese entzogen werden können. Nur so können sie effektiv an der Wiedereinreise gehindert werden.

Hintergrund:

Die im Kabinett beschlossene Gesetzesvorlage sieht u.a. die Schaffung eines Tatbestandes zur Entziehung des Personalausweises und  die Einführung eines Ersatz-Personalausweises zur Verhinderung staatsschutzrelevanter Reisen vor. Voraussetzung dazu ist, dass die Betroffenen einer terroristischen Vereinigung angehören, diese unterstützen oder rechtswidrig Gewalt gegen Leib und Leben für politische oder religiöse Ziele anwenden, unterstützen oder hervorrufen werden. Zudem gehört die Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten dazu.