Bundestagsrede 08.05.2026
Gemeinsam gegen Gewalt: Mehr Schutz und Sicherheit für Betroffene!
© CSU im Bundestag

Häusliche Gewalt ist kein privates Einzelschicksal, sondern eine Herausforderung, die uns als gesamte Gesellschaft betrifft. Mit rund 266.000 erfassten Fällen im Jahr 2024 zeigt die polizeiliche Statistik nur die Spitze des Eisbergs. Viele Betroffene schweigen noch immer aus Angst oder Scham. Das neue Gewaltschutzgesetz soll genau hier ansetzen: Wir wollen Opfern die Sorge nehmen und ihnen neue Sicherheit geben.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Ich muss jetzt doch noch mal ein Wort zu Herrn Brandner sagen. Sie sagten, wir hätten die Gruppenvergewaltigungen nicht im Blick. Ich rate Ihnen: Werfen Sie mal einen Blick in den Koalitionsvertrag! Wir werden die Strafen für Gruppenvergewaltigungen erhöhen – so steht’s da drin.
Wenn der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter auf die Frage, was er Frauen angesichts der hohen Zahlen von Gewalt- und Sexualdelikten im engsten sozialen Umfeld raten würde, antwortet: „Wenn man nach der statistischen Anzahl geht, besser keine Beziehung mit einem Mann eingehen. Da ist das Risiko erheblich höher, Opfer von psychischer oder physischer Gewalt zu werden“, dann mag diese Aussage überspitzt sein, aber sie zeigt zugleich den dringenden Handlungsbedarf beim Thema „häusliche und sexualisierte Gewalt“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Polizeiliche Kriminalstatistik zeigt: Häusliche Gewalt ist kein tragisches Einzelschicksal hinter verschlossenen Türen. Sie ist ein strukturelles Problem, das tief in unserer Gesellschaft verwurzelt ist. Die rund 266 000 polizeilich erfassten Fälle häuslicher Gewalt für das Jahr 2024 sind dabei nur die Spitze des Eisbergs. Das Dunkelfeld bleibt trotz verbesserter Anzeigebereitschaft riesig. Viele Betroffene schweigen – aus Angst, aus Scham und aus der Sorge, dass eine Anzeige die Gewalt nur noch verschlimmert. Genau diese Sorge müssen und wollen wir den Opfern nehmen.

Daher freue ich mich sehr, dass wir heute einen weiteren wichtigen Schritt gehen und das Gewaltschutzgesetz verabschieden, für das wir als Unionsfraktion auch schon in der letzten Wahlperiode gekämpft haben. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein entscheidender Schritt, um den Schutz der Betroffenen zu stärken und den Tätern unmissverständlich klarzumachen: Wer Gewalt ausübt, wird zur Verantwortung gezogen.

Was beinhaltet das Gesetz? Wir haben schon einiges gehört. Für die Hochrisikofälle führen wir die elektronische Aufenthaltsüberwachung mit der Fußfessel ein. Wenn der Täter die festgelegte Warn- und Verbotszone betritt, schlägt das System Alarm und die Polizei kann, sofern es erforderlich ist, eingreifen. So setzen wir Schutzanordnungen durch und geben den Opfern mehr Autonomie. Sie erhalten Warnungen und können sich rechtzeitig in Sicherheit bringen. Das erhöht nicht nur die tatsächliche Sicherheit, sondern stärkt auch das Selbstbestimmungsrecht des Opfers.

Wir verankern die Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz. Soziale Trainingskurse und Gewaltprävention durchbrechen den Kreislauf der Gewalt nachhaltig. Das ist notwendiger Opferschutz. Zusätzlich erhalten die Familiengerichte präzisere Instrumente, etwa den Zugriff auf das Waffenregister, damit die Gefährdungsanalyse genauer wird. Und die Betroffenen können sich im Gerichtssaal von einer Vertrauensperson begleiten lassen. Das stärkt ihre Position und bringt auch Sicherheit.

Ich möchte an dieser Stelle noch etwas zu den Schulungen der Richter sagen, die von Ihnen, Herr Valent, angesprochen wurden. Ich finde es einfach schwierig, den Richtern immer wieder zu unterstellen, sie würden sich nicht darum kümmern, dass sie auf dem neuesten Stand sind, und würden sich nicht richtig einarbeiten.

Präsidentin Julia Klöckner:
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage aus den Reihen der Grünenfraktion zu?

Susanne Hierl (CDU/CSU):
Ja.

Präsidentin Julia Klöckner:
Bitte sehr.

Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Frau Hierl, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben in Ihrer Rede ausgeführt, dass die Zahl der Taten gegen Frauen enorm zugenommen hat und dies ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik bekannt geworden ist. Sie haben auch ausgeführt, wie wichtig es ist, dass die Polizei bei der Anwendung der elektronischen Fußfessel einen guten Job macht, und dass es ein ganz großes Sicherheitsthema ist, weil ganz viele Frauen in diesem Land große Sorge haben. Sie haben auch noch mal das Zitat des BDK-Vorsitzenden hier angeführt.

Da stellt sich mir die Frage: Sowohl die Justizministerin als auch die Frauenministerin sind heute hier. Aber der verantwortliche Minister für die innere Sicherheit in diesem Land ist bei dieser Debatte nicht zugegen, und das ist ein großes Problem.
Das zeigt, dass er dieses Thema vernachlässigt. Wir haben ihn als Fraktion auch gefragt, was er bei diesem Thema eigentlich tut. Die Antwort fiel spärlich aus: zwei kleinere Förderprojekte, zwei kleine Modellversuche, davon eines noch von seiner Vorgängerin etabliert. Weiter ist nichts vorhanden. Deswegen meine Frage: Wie ernst nimmt die Bundesregierung in Gänze dieses Thema, wenn der zuständige Minister für innere Sicherheit nicht bei dieser Debatte zugegen ist?

Susanne Hierl (CDU/CSU):
Sehr geehrter Kollege, ich glaube, Sie sind zu wenig anwesend hier in diesem Plenarsaal. Wenn Sie das eine oder andere Mal da gewesen wären, wenn Herr Dobrindt genau zu diesen Themen gesprochen hat, wüssten Sie, dass er ganz klar hinter diesen Themen steht. Es wurde schon angesprochen, dass diese Dinge in Zusammenarbeit mit Ministerin Hubig, Ministerin Prien und Minister Dobrindt vorangetrieben werden, er sich also darum kümmert. Ich würde Ihnen also empfehlen: Seien Sie öfter im Plenum!

Meine Damen und Herren, dieses Gesetz sendet ein klares Signal: Die Täter müssen mit Konsequenzen rechnen, und die Opfer werden geschützt. Sicherlich gibt es noch viele Dinge zu tun. Einiges ist angesprochen worden, auch die Risikoanalyse. Wir arbeiten als Koalition daher weiter am Schutz der Opfer, sowohl digital als auch analog.

Es reicht aber nicht aus, nur Gesetze zu machen. Ich würde mir wünschen, dass wir eine Gesellschaft haben, die hinsieht, die eingreift und die Solidarität zeigt. Denn das ist der beste Schutz für die Opfer.

Herzlichen Dank.
 

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Migration/Recht 08.05.2026