Pressemitteilung 14.01.2026
Bejagung des Wolfs wird möglich – Almwirtschaft nicht vergessen

Anlässlich der heutigen ersten Lesung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes äußert sich der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer MdB, wie folgt: 

„Nach jahrelanger Diskussion bringen wir heute endlich die notwendigen gesetzlichen Änderungen auf den Weg, um eine Bejagung des Wolfs zu ermöglichen. Der Wolf ist schon längst nicht mehr vom Aussterben bedroht. Vielmehr stellt er eine große Gefahr für unsere Tierhalter in Deutschland dar. Insbesondere unsere Weidetierhalter warten schon längst auf diesen Schritt. Ich freue mich auf die anstehenden parlamentarischen Beratungen, die hoffentlich bis zum Beginn der Weidesaison abgeschlossen sein werden.

Wir eröffnen mit dem Gesetz auch die Möglichkeit die Bejagung in Gebieten zu ermöglichen, die nicht zumutbar zu schützen sind, insbesondere bei unseren Almen und Alpen. Allerdings sehe ich uns hier noch nicht am Ziel. Denn wir brauchen auch für die alpine Region die Meldung des sogenannten günstigen Erhaltungszustandes. Eine entsprechende Meldung nach Brüssel war bisher leider noch nicht möglich. Hier müssen wir zeitnah mit den weiteren Alpenstaaten Gespräche führen.“