Bundestagsrede 10.07.2025
Alexander Dobrindt: Neue Weichen in der Migrationspolitik!
© CSU im Bundestag

In seiner aktuellen Bundestagsrede spricht Bundesminister Alexander Dobrindt über die geplanten Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Im Mittelpunkt stehen dabei die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten sowie die Reform des verpflichtenden Rechtsbeistands bei Abschiebehaft. Ziel der Maßnahmen sei es, staatliches Handeln zu stärken und eine ausgewogene Balance zwischen Humanität und Ordnung zu gewährleisten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir schaffen mit diesem Gesetz die Möglichkeit, sichere Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung festzulegen, und schaffen den verpflichtenden Rechtsbeistand in der Abschiebehaft ab. Sowohl die Blockade bei der Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten als auch die Einführung des verpflichtenden Rechtsbeistands kommen aus immer wieder der gleichen politischen Ecke.

Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder erlebt, dass die Festlegungen sicherer Herkunftsstaaten im Bundesrat blockiert worden sind.

Das muss ein Ende haben. Die immer wieder gleiche Ecke ist auch hier wieder lautstark unterwegs.

Uns geht es jetzt darum, dass wir die Behinderung der wirksamen Begrenzung der illegalen Migration beenden. Deswegen sage ich: Dieses Gesetz ist ein Ideologierückabwicklungsgesetz mit dem klaren Signal: Staatliche Handlungsfähigkeit schlägt politische Ideologie, meine Damen und Herren.

Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten, deren Staatsangehörige bei uns kein Asyl bekommen werden, weil ihnen in der Heimat keine Verfolgung droht; das ist das Grundprinzip bei der Bestimmung der sicheren Herkunftsstaaten. Deswegen geht von unserem Gesetz ein wichtiges Zeichen aus: Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, soll sich nicht auf den Weg machen. Wer nicht bleiben kann, der braucht erst gar nicht zu kommen. Damit reduzieren wir Pulleffekte, meine Damen und Herren.

Wir schaffen auch den verpflichtenden Rechtsbeistand bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam wieder ab. Dieser verpflichtende Rechtsbeistand, der in der vergangenen Wahlperiode eingeführt wurde, war nichts anderes als ein Versuch aus Teilen der Ampelregierung, aus einem Rückführungsverbesserungsgesetz, wie es Nancy Faeser vorgelegt hat, ein Rückführungsverhinderungsgesetz zu machen. Das ändern wir jetzt wieder.

Man muss in der Tat vielleicht noch mal erklären, warum das nichts anderes als ein Verhinderungsgesetz war.

Jemand, der in Deutschland Schutz beantragt, durchläuft ein Verfahren. Beim BAMF wird das geprüft; die Person wird angehört, kann gegen eine Entscheidung, die vom BAMF gefällt wird, beim Verwaltungsgericht klagen, im Zweifelsfall sogar noch in Berufung gehen. Man kann sich während dieser ganzen Zeit selbstverständlich rechtlich beraten lassen. All das findet auch statt. Aber wenn der Betroffene am Ende dieses ganzen rechtsstaatlichen Prozesses keinen Schutzstatus bekommt und abgeschoben werden muss, weil er der Ausreisepflicht selber nicht nachkommt, meine Damen und Herren, dann braucht es schlichtweg keinen juristischen Pflichtverteidiger, keinen Pflichtbeistand mehr, weil der am Schluss nur noch die Abschiebung verhindern soll.

Meine Damen und Herren, wir müssen dafür sorgen, dass Leute, die das Verfahren durchlaufen haben und kein Bleiberecht haben, ausreisen müssen und auch ausreisen können und nicht juristisch davon abgehalten werden.

Wir stehen für Humanität, ja, und eben auch für Ordnung. Humanität und Ordnung, das ist das Prinzip. Wir sind ein weltoffenes Land. Wer als Fachkraft bei uns arbeiten will, dem bieten wir Perspektive auf Dauer. Wer verfolgt wird, dem bieten wir Schutz auf Zeit. Aber wer weder Fachkraft ist noch verfolgt wird noch aus anderen Gründen Schutz beanspruchen darf, dem muss auch klar sein, dass er kein Bleiberecht hat. Deshalb wollen wir sowohl bei sicheren Herkunftsstaaten als auch bei den Abschiebungen Beschleunigung erreichen, anstatt Blockade zu organisieren.

Herzlichen Dank.

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