Pressemitteilung 12.01.2021
Kinderrechte kommen ins Grundgesetz

Die große Koalition hat sich auf eine Regelung zur ausdrücklichen Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz verständigt. Dazu erklären der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Dr. Volker Ullrich MdB und der Justiziar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Frieser MdB:

Kinder sind die Zukunft der Gesellschaft und mehr als alle anderen schutzbedürftig. Deshalb ist es unser Anliegen, mit der Verankerung von Kinderrechten in unser Grundgesetz Symbolkraft auszustrahlen und ein wichtiges politisches Signal zu senden. Im Koalitionsvertrag 2018 hatten wir deshalb vereinbart, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.

Volker Ullrich: " Kinderrechte in der Verfassung darzustellen ist gut und richtig, das alleine wird die Situation der Kinder in Deutschland jedoch nicht verbessern. Als CSU im Bundestag setzen wir daher schon lange auf konkrete gesetzliche Maßnahmen zum Kinderschutz. Die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie hat für uns oberste Priorität. Neben Verschärfungen im Strafrecht setzen wir vor allem auf präventive Maßnahmen - deshalb fordert die CSU im Bundestag einen lebenslangen Eintrag im Führungszeugnis für Kinderschänder. "

Michael Frieser: "Bei der Ausgestaltung war es für uns von zentraler Bedeutung, eine Regelung zu schaffen, die das Wohl von Kindern stärker in den Vordergrund rückt, ohne dass dies zu Lasten der Elternrechte geht. Wir haben ein differenziertes, wohlaustariertes System der wechselseitigen Rechte und Pflichten im Dreiecksverhältnis Eltern-Kind-Staat entwickelt. Der Staat hat hier weiter nur eine ergänzende und nachgeordnete Wächterfunktion. Die CSU-Landesgruppe steht für den Schutz der Familie und die Unterstützung von Eltern. Eine Beschneidung von Elternrechten haben wir nicht zugelassen."