Pressemitteilung 30.01.2020
Meilenstein für den schnelleren Verkehrsinfrastrukturausbau

Der Deutsche Bundestag wird morgen voraussichtlich zwei Gesetze zur Planungsbeschleunigung im Verkehrsbereich beschließen (Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz). Hierzu können Sie den für Verkehr zuständigen Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, wie folgt zitieren:

„Die beiden Gesetze zur Planungsbeschleunigung sind ein Meilenstein für den schnelleren Verkehrsinfrastrukturausbau. Es muss künftig nicht mehr für jede Brücke, die an der gleichen Stelle neu gebaut wird, ein vollständiges Planungsverfahren durchlaufen werden. Mit dem Instrument der Maßnahmengesetze wird künftig der Deutsche Bundestag das Planungsrecht für wichtige Verkehrsprojekte feststellen können. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeitsbeteiligung für diese Vorhaben gestärkt, indem die Betroffenen immer frühzeitig und vor dem vorgeschalteten behördlichen Verfahren eingebunden werden. Ein Erörterungstermin muss immer stattfinden und ist nicht verzichtbar. Die vielen Milliarden Euro Haushaltsmittel müssen zügig vor Ort verbaut werden, um Verkehrswege zu modernisieren und auszubauen.“

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