Pressemitteilung 15.03.2019
Versteigerung kann beginnen

Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zu den Vergabebedingungen bei der 5G Frequenzvergabe können Sie den Stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Ulrich Lange, wie folgt zitieren:

"Es ist gut, dass die Rahmenbedingungen in diesem Bereich nun geklärt sind und die Versteigerung beginnen kann. Alle weiteren noch offenen Fragen beim Mobilfunknetzsausbau müssen wir jetzt in den kommenden Wochen bis zu Sommerpause unter anderem mit dem Mobilfunkkonzept zügig diskutieren und entscheiden. Funklöcher und ein Mobilfunkflickenteppich müssen zuverlässig verschwinden."

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