Pressemitteilung 09.01.2019
Kontrolle von Diesel-Fahrverboten muss verhältnismäßig sein

Zur der am heutigen Mittwoch im Kabinett beschlossenen Gegenäußerung der Bundesregierung bezüglich der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, um Diesel Fahrverbote kontrollieren zu können, können Sie den für Verkehr zuständigen stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, wie folgt zitieren:

"Bei den Kontrollen von Diesel-Fahrverboten ist Verhältnismäßigkeit das Gebot der Stunde. Die Bürgerinnen und Bürger fordern zurecht, dass es keine flächendeckende Überwachung geben darf. Das wäre auch absurd. Das gibt es ja bei Geschwindigkeitskontrollen oder ähnlichem auch nicht. Wir wollen die Autofahrer schließlich nicht kriminalisieren, sondern gehen davon aus, dass sich die allermeisten korrekt verhalten. Zudem hat das Thema Datenschutz für uns einen hohen Stellenwert. Jedoch müssen Kommunen und Länder auch die Möglichkeit haben, Beschränkungen zu kontrollieren. Darum soll jetzt im Gesetzentwurf explizit von ,stichprobenartigen' Kontrollen die Rede sein. Das ist eine sinnvolle Klarstellung."