Innere Sicherheit 28.07.2017
Wir stehen für Sicherheit
Polizeistreife im Münchner Hauptbahnhof
© picture alliance / SZ Photo

Für Sicherheit zu sorgen, ist die oberste Aufgabe des Staates. CSU und CDU haben dazu verschiedene Maßnahmen ergriffen. Ob härtere Strafen bei Wohnungseinbrüchen, mehr Polizei oder ein stärkerer Kampf gegen den Terror - die Union steht für Sicherheit. 

Wie unterstützen wir unsere Polizei?

Wir schaffen tausende neue Stellen und sorgen für bessere Ausrüstung

Wir haben die Stellen bei Bundespolizei, Bundes­­­kriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz in dieser Wahlperiode massiv aufgestockt – allein bei der Bundespolizei werden bis zum Jahr 2020 insgesamt 7.500 neue Stellen geschaffen.

Auch haben wir die Ausstattung der Sicherheitskräfte deutlich verbessert: Hierfür werden bis 2020 mehr als zwei Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt. Die Bundespolizei erhält mobile Kameras, sogenannte Bodycams, um sich besser zu schützen und die Strafverfolgung zu erleichtern. Es wurde eine neue Anti-Terror-Einheit aufgebaut, die in akuten Bedrohungssituationen zum Einsatz kommen soll.

Da der Bund nur für die Bundespolizei zuständig ist, müssen die Länder ihrer Verantwortung ebenfalls nachkommen. Sie sollten ihre Polizeikräfte entsprechend aufstocken – nach dem Vorbild Bayerns.

 

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Wie verbessern wir die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden?

Wir sorgen für besseren Informationsaustausch

Sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene haben wir die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden verbessert: Wir schaffen die Rechtsgrundlagen für einen besseren Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden in Europa. Geplant sind die Einrichtung eines Ein- und Ausreiseregisters auf europäischer Ebene. Zudem werden künftig die Fluggastdaten erfasst und können von den Sicherheitsbehörden verwendet werden.

Das europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung wurde ausgebaut, und die europäische Grenzschutzagentur Frontex erhält mehr Befugnisse und zusätzliches Personal. Auch haben wir bei den Grenzkontrollen die Zusammenarbeit mit Österreich und der Schweiz intensiviert.

Mit unserem Anti-Terror-Paket haben wir die Erhebung und den Austausch von Daten der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder verbessert.

 

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Wie schützen wir unsere Polizei und Rettungskräfte?

Wir sorgen für härtere Strafen bei Gewalt

Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute müssen härter bestraft werden. Es ist ein Unding, dass der Respekt gegenüber Menschen, die anderen in Notsituationen helfen, immer mehr abnimmt. Mehr als 64.000 Übergriffe auf Polizisten wurden allein im Jahr 2015 gemeldet, wobei beispielsweise Rettungskräfte oder Mitarbeiter des THW noch nicht inbegriffen sind.

Mit einer Gesetzesverschärfung werden wir auch gewalttätige Angriffe bei allgemeinen Diensthandlungen härter bestrafen, zum Beispiel bei Streifengängen oder bei Unfallaufnahmen: Es drohen bis zu fünf Jahre Haft. Das ist nicht zuletzt ein Ausdruck der Wertschätzung, die wir den Menschen entgegenbringen, die für die Durchsetzung von Recht und Gesetz ihren Kopf hinhalten.

 

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Wie bekämpfen wir organisierte Kriminalität?

Wir gehen stärker gegen Geldwäsche und die Hintermänner vor

Um die Finanzquellen der organisierten Kriminalität auszutrocknen, verstärken wir den Kampf gegen Geldwäsche. So verschärfen wir den Tatbestand der Geldwäsche und sanktionieren Verstöße drastischer. Auch kann das Vermögen, das aus kriminellen Taten stammt, künftig leichter eingezogen werden.

Mit einem geplanten Transparenzregister lassen sich Hintermänner und Nutznießer leichter finden. Zudem haben wir im Telekommunikationsbereich die Speicherpflicht für Verbindungsdaten wieder eingeführt, auf die bei besonders schweren Straftaten zugegriffen werden kann.

Mit dem IT-Sicherheitsgesetz schützen wir außerdem unsere Strom-, Wasser- und Nahrungsmittelversorgung und den Finanzsektor – die sogenannte kritische Infrastruktur – vor Cyber-Angriffen.

 

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Wie schützen wir uns vor islamistischem Terror?

Wir engen die Handlungsspielräume der Terroristen ein

Um Anschläge radikaler Islamisten zu verhindern, haben wir neben der besseren Ausstattung der Sicherheitsbehörden die Vorbereitungshandlungen umfassend unter Strafe gestellt. Mehrere islamistische Vereine wurden verboten, darunter auch der Salafisten-Verein, der den Koran in Fußgängerzonen verteilt hat.

Schon Reisen in terroristische Ausbildungslager sind jetzt strafbar. Dschihadisten kann zudem Reisepass und Personalausweis entzogen werden. Wir erschweren die Möglichkeit, unerkannt einreisen zu können: Durch die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, die rasche Registrierung in Grenznähe, eine zentrale Datenbank und einen einheitlichen Ausweis für Asylbewerber können Mehrfachidentitäten eingedämmt werden. Mit der Identifizierungspflicht beim Kauf von Prepaid-Karten verhindern wir, dass Terrorverdächtige mit wechselnden Handys anonym kommunizieren.

 

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Wie gehen wir gegen Gefährder vor?

Wir überwachen sie mit Fußfesseln und erleichtern die Abschiebehaft

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll wichtige Befugnisse erhalten, die die Überwachung von Gefährdern erheblich erleichtern. Unter anderem soll das BKA für Gefährder Aufenthalts- und Kontaktverbote erlassen und diese mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel überwachen können. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt im Kampf gegen den Terrorismus! Wir appellieren aber auch an die Länder, entsprechende Regelungen in ihren Polizeigesetzen zu schaffen.

Außerdem führen wir einen neuen Haftgrund für Gefährder ein. So sollen Ausreisepflichtige in Abschiebehaft genommen werden können, von denen eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit ausgeht. Darüber hinaus soll der Ausreisegewahrsam verlängert werden.

 

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Wie greifen wir gegen straffällige Ausländer durch?

Wir weisen straffällige Ausländer schneller und konsequenter aus

Deutschland ist ein Staat des Rechts und der Sicherheit. Wer schwere Straftaten begeht, hat sein Gastrecht verwirkt und muss unser Land verlassen – ohne Wenn und Aber. Daher haben wir bei Straftaten gegen das Leben, bei Körperverletzung, Sexualstraftaten, Eigentumsdelikten und bei Widerstand gegen die Staatsgewalt das Ausweisungsrecht verschärft. Straffällige Asylbewerber und Ausländer können demnach bereits ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden – unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt oder eine Jugendstrafe verhängt wurde.

Verurteilte Extremisten sollen zudem künftig ebenfalls mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden können.

 

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Wie verbessern wir die Aufklärung von Straftaten?

Wir setzen auf mehr Videoüberwachung

Es darf nicht sein, dass unsere Sicherheitsbehörden auf zufällig vorhandene private Aufnahmen zur Aufklärung von Straftaten angewiesen sind. Deshalb haben wir den Einsatz der Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Anlagen wie Einkaufszentren und Sportstätten für die Betreiber solcher Anlagen erleichtert. Dadurch können Straftaten leichter aufgeklärt werden. Zudem dient die Videoüberwachung auch der Abschreckung von potentiellen Tätern.

Für uns gilt: Wir schützen die Opfer, nicht die Täter. Die Speicherung der sogenannten Verbindungsdaten wurde wieder eingeführt. Daten – wie zum Beispiel die Rufnummer, Zeitpunkt und Dauer eines Anrufes – werden von Telekommunikationsunternehmen für zehn Wochen gespeichert. Bei schweren Straftaten haben Staatsanwaltschaften die Möglichkeit, unter engen Vorgaben auf diese Daten zuzugreifen.

 

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Mehr Infos: Infoheft "Wir stehen für Sicherheit"

 

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