In dieser Woche sind wieder eine ganze Reihe von Gesetzentwürfen zur inneren Sicherheit verabschiedet worden. Das zeigt: Die CSU-Landesgruppe steht für Ordnung und Sicherheit. Hier die wichtigsten verabschiedeten Novellen im Überblick:
 

Harte Strafen für Gewalt gegen Einsatzkräfte

Gewalt gegen Polizisten, Rettungskräfte und Feuerwehrleute im Einsatz wird strenger bestraft: Es drohen bis zu fünf Jahre Haft. Dies gilt auch für gewalttätige Angriffe auf Polizisten bei allgemeinen Diensthandlungen, zum Beispiel bei Streifengängen oder bei Unfallaufnahmen. Hintergrund ist die alarmierende Zunahme von Angriffen dieser Art. Ebenfalls härter bestraft werden können sogenannte „Gaffer“, die Einsatzkräfte in unverantwortlicher Weise bei ihrer Arbeit behindern. 

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Keine Gesichtsverhüllung von Beamten im Dienst 

Beamte, Soldaten und Wahlhelfer dürfen künftig ihr Gesicht bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug nicht verhüllen. Ausnahmen sollen nur zu gesundheitlichen oder dienstlichen Zwecken wie beispielsweise zum Infektionsschutz möglich sein. Daneben werden Regelungen getroffen, die sicherstellen, dass die Feststellung der Identität durch den Abgleich von Lichtbild und Gesicht einer Person möglich ist, etwa bei Behördengängen. 

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BKA als zentrale Anlaufstelle

Mit der Novellierung des Bundeskriminalamtgesetzes wurden Maßnahmen zur Stärkung des Datenschutzes, zur Harmonisierung und Verbesserung des Informationsflusses zwischen den Polizeibehörden in Europa sowie zur Modernisierung des Bundeskriminalamtes (BKA) beschlossen. Die Zentralstellenfunktion des BKA wurde gestärkt, unter anderem durch die Einführung einer einheitlichen Informationstechnik. Das BKA erhält zudem wichtige Befugnisse, die die Überwachung von Gefährdern erheblich erleichtern.

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Überwachung per Fußfessel von extremistischen Straftätern

Verurteilte Extremisten können künftig im Anschluss an die Haft mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Dies gilt für Straftäter, die wegen schwerer Staatsschutzdelikte verurteilt waren. Zu diesen Delikten zählen beispielsweise die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Terrorismusfinanzierung sowie die Unterstützung in- und ausländischer terroristischer Vereinigungen. Auch reichen für die Anordnung zwei statt wie bisher drei Jahre Haft.

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Datenschutzrecht anpassen

Deutschland muss sein Datenschutzrecht an das geänderte Datenschutzrecht der EU anpassen. Kernstück des Gesetzes ist die Neustrukturierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Neu gefasst wird auch das Gesetz zur Überprüfung von Personen, die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausüben (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) sowie das sogenannte Artikel-10-Gesetz zum Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis.

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EU-weiten Informationsaustausch verbessert

Das BKA, die Bundespolizei, der Zollfahndungsdienst und die Polizeien der Länder erhalten einen erweiterten Zugang zu Daten von Europol. Damit werden die Grundlagen für einen besseren Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden in Europa geschaffen und Verbesserungen bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung auf den Weg gebracht.

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Fluggastdaten zur Terrorbekämpfung nutzen

Fluggastdaten können künftig von den Sicherheitsbehörden zum Zweck der Verhinderung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität verwendet werden. Die Luftfahrtunternehmen werden zur Übermittlung dieser Daten verpflichtet. 

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Mehr Cybersicherheit gewährleisten

Die Befugnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik wurden erweitert und der Schutz von Staat, Wirtschaft und Bevölkerung vor Cyber-Angriffen verbessert. Grundlage ist der einheitliche Rechtsrahmen für den EU-weiten Ausbau nationaler Kapazitäten für die Cyber-Sicherheit, der auf EU-Ebene geschaffen wurde. Er legt auch die Grundlagen für eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten fest. 

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