Pressemitteilung 19.05.2017
Mehr Sicherheit im Waffenrecht – keine Bürgerbevormundung

Wir wollen Sicherheit im Umgang mit Waffen erhöhen und Missbräuche verringern, nicht Sportschützen und Jäger gängeln.

Gestern hat der Bundestag notwendige Änderungen des Waffenrechts beschlossen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser MdB:

CDU und CSU wollen die Sicherheit im Umgang mit Waffen erhöhen und die Gefahr eines Missbrauchs verringern. Was wir nicht wollen, ist, Bürgerinnen und Bürger, in diesem Fall Sportschützen und Jäger, ohne Zugewinn für die Sicherheit zu gängeln. Wir haben bereits jetzt eines der schärfsten Waffenrechte in der EU. Eine systematische Verschärfung des Waffenrechts ist nicht notwendig. CDU / CSU haben deshalb durchgesetzt, dass es einen umfassenden und zeitlich unbeschränkten Bestandsschutz für Waffenschränke geben wird, die nach derzeitigen Standard als sicher gelten. Wir haben weiter dafür gesorgt, dass es nicht strafbar wird, wenn nur fahrlässig gegen die Aufbewahrungsvorschriften für Munition verstoßen wird. Schließlich müssen Jäger und Schützen, die eine Waffenerlaubnis beantragen, keine Regelanfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz über sich ergehen lassen. Die Union lehnt einen solchen Generalverdacht ab. Denn nicht diejenigen, die legal eine Waffe in diesem Land besitzen und gut damit umgehen, stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, sondern es sind die illegalen Waffen, die uns Sorge machen müssen.“

Hintergrund:

Das Gesetz regelt unter anderem, dass neu angeschaffte Waffenschränke künftig höheren Sicherheitsstandards entsprechen müssen. Das betrifft unter anderem Sportschützen und Jäger.