Pressemitteilung 19.05.2017
Strafverschärfung bei Wohnungseinbrüchen

Dank beharrlichen Drängen der Union: Erste Bundestagslesung der geplanten Strafverschärfung von Wohnungseinbruchdiebstählen auf mindestens ein Jahr.

Das Plenum debattiert heute die Änderung des Strafgesetzbuches bei Wohnungseinbruchdiebstahl in erster Lesung. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser MdB:

Nur dank des beharrlichen Drängens der Union diskutieren wir heute endlich in erster Lesung die Verschärfung der Strafen bei Wohnungseinbruchsdieb­stählen im Plenum, um diese als das zu behandeln, was sie sind: Verbrechen. Den Änderungen haben sich Minister Maas und die SPD lange verschlossen.

Künftig entfällt die Einstufung des minderschweren Falles, zugleich wird das Mindeststrafmaß auf ein Jahr angehoben. Die Strafverschärfung gibt den Ermittlungsbehörden bessere Möglichkeiten. Auf Drängen der Union wurde das Delikt „Wohnungseinbruch“ in die Liste der Straftaten aufgenommen, womit die Vorratsdatenspeicherung in diesen Fällen zulässig ist. Ein wichtiger Erfolg, um der zumeist organisierten Einbruchskriminalität begegnen zu können.

Diese Schritte müssen in Zukunft noch ergänzt werden, um die Ermittlungsbehörden im Kampf gegen die organisierte Kriminalität zu wappnen. Hierzu zählt unter anderem die Telekommunikationsüberwachung, die weitere Gespräche notwendig macht. Die Union wird weiterhin beharrlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger eintreten. Einbruchsdiebstahl raubt nicht nur Geld und Schmuck, sondern vor allem das Sicherheitsgefühl des Einzelnen in seinen eigenen vier Wänden. Dieser ureigenste Rückzugsort eines jeden steht unter besonderem Schutz.“