Pressemitteilung 17.05.2017
Nur Nichtigkeit der Kinderehe schützt Kindeswohl

Wir setzen uns dafür ein, dass Kinderehen von unter 16-jährigen als nichtig gelten

Die heutige Sachverständigenanhörung im Bundestag hat deutlich gemacht, dass sich die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Kinderehe um ein wichtiges Thema kümmert. Die CSU sieht sich in ihrer Forderung, Kinderehen für unter 16-jährige für nichtig zu erklären, durch Experten bestätigt. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser MdB:

"Für die CDU/CSU hat das Kindeswohl oberste Priorität. Wir setzen uns dafür ein, dass Kinderehen von unter 16-jährigen als nichtig gelten. Ein Aufhebungsverfahren durch den Richter ist keine Alternative. Denn das dauert Monate. Die Wartezeit geht auf Kosten der betroffenen Kinder und Jugendlichen, zumeist Mädchen. Effektiver Kinderschutz bedeutet aber, schnellstmöglich einzugreifen, wenn ein Missstand sichtbar wird. Das geht nur mit der von der CSU eingebrachten Nichtigkeitslösung.

Eine Grundlage für eine Ehe muss die freie Entscheidung mündiger Bürger sein und kein Zwang durch tradierte Vorstellungen der Verwandten. Kinder gehören in die Schule, nicht vor den Traualtar. Deswegen sieht der Gesetzentwurf vor, dass sie die Ehe ohne langwierige Verfahren sofort verlassen können und Kind sein dürfen. Nachdem der Bundesrat den Weg für das Gesetz frei gemacht hat, sollte der Bundestag es zeitnah beschließen.“

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Ehen mit unter 16-jährigen nichtig sind. Eine geschlossene Ehe ist aufhebbar, wenn ein Ehegatte im Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr bereits vollendet hatte, aber noch nicht volljährig war. Das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht soll ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden.