Pressemitteilung 05.04.2017
Kapazitäten für Flüchtlinge erhalten

Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte weiterhin aussetzen

Knapp 268.000 bei uns lebende syrische Flüchtlinge haben einen Anspruch auf Familiennachzug, da sie den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen bekamen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser MdB:

„Wir müssen aufpassen, dass wir mit einer weiteren Zuzugswelle unsere Kapazitäten nicht überstrapazieren. Die Bundesregierung hat unter Mitwirkung der CSU bereits beschlossen, den Familiennachzug für Schutzberechtigte mit subsidiärem Schutz für zwei Jahre auszusetzen. Sie leiden im Gegensatz zu GFK Flüchtlingen nicht unter einem individuellen Verfolgungsschicksal. Das heißt, dass ihre Aufenthaltsberechtigung von der Situation in ihrer Heimat abhängig ist. Deshalb prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Einzelfälle genau, ob es sich um einen Flüchtling handelt, der seine Familie nachziehen lassen kann. In vielen Fällen ist das nämlich nicht der Fall. Klar ist, dass wir den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte weiterhin aussetzen müssen, um den berechtigten GFK Flüchtlingen und den bereits vor Ort aufgenommenen Menschen helfen zu können. Bereits das bleibt auf Grund der anhaltenden Fluchtbewegung eine immense Herausforderung.“

Hintergrund:

Nach Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat. Subsidiär schutzberechtigt hingegen sind Menschen, die stichhaltige Gründe dafür vorbringen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht, obwohl sie nicht persönlich verfolgt werden. Das BAMF rechnet mit 0,9 bis 1,2 Angehörigen pro Flüchtling, die nachkommen werden.