Zur heutigen Anweisung der Bundesagentur für Arbeit durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, wonach das Bayerische Familiengeld auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende anzurechnen ist, erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke: