Aus bayerischer Sicht ist besonders erfreulich, dass Biomasseanlagen eine wirtschaftliche Perspektive erhalten

Am 6. Juli 2016 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages die EEG-Reform beschlossen. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Dr. Georg Nüßlein, der energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Karl Holmeier, und der zuständige Berichterstatter für das EEG, Dr. Andreas Lenz:

„Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) hatten wir bereits grundlegende Weichenstellungen vorgenommen, damit die Erneuerbaren planbar und verlässlich ausgebaut und sie gleichzeitig fit für den Markt gemacht werden. Mit der jetzt beschlossenen Novelle gehen wir einen weiteren entscheidenden Schritt: Die Vergütung des erneuerbaren Stroms soll ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt werden. Damit stellen sich die Erneuerbaren Energien künftig dem Wettbewerb. Zugleich sichern wir mit den Ausschreibungen kosteneffizient den kontinuierlichen, kontrollierten Ausbau. Damit setzen wir auch ein wichtiges Ziel des Koalitionsvertrags um“, erläutert Dr. Georg Nüßlein.

Karl Holmeier ergänzt: „Aus bayerischer Sicht ist besonders erfreulich, dass Biomasseanlagen eine wirtschaftliche Perspektive erhalten. So können sich nicht nur neue, sondern auch bestehende Anlagen nach Auslaufen der 20-jährigen Förderung an den Ausschreibungen beteiligen und erhalten so die Chance auf die zum Weiterbetrieb erforderliche Anschlussförderung. Dies gilt auch für kleine Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung bis 150 kW. Auf sie wird der letzte erfolgreiche Gebotspreis übertragen. Auch wird das Ausschreibungsvolumen gegenüber den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung nahezu verdoppelt: Mit 1.050 MW in den nächsten 6 Jahren bleibt die Biomasse ein fester Bestandteil im künftigen Energiemix.“

„Als großen Erfolg können wir ebenfalls verbuchen, dass die Akteursvielfalt auch bei Ausschreibungen gewahrt bleibt. Bürgerenergiegesellschaften können sich an Ausschreibungen beteiligen. Auf sie wird der letzte erfolgreiche Gebotspreis übertragen. Zudem wird die Definition von Bürgerenergiegesellschaften ergänzt. 10 Prozent der Anteile müssen der Kommune angeboten werden. Zudem gilt bei der Photovoltaik eine Bagatellgrenze hinsichtlich der Beteiligung an Ausschreibungen in Höhe von 750 kW. Wir sorgen zudem durch verschiedene Maßnahmen bei Windkraft an Land und auf See dafür, dass der Ausbau der Windenergie und der Stromnetze besser koordiniert und unnötiger Netzausbau nach Bayern verhindert wird. Damit tragen wir ebenfalls einem wichtigen Anliegen des Freistaats Rechnung. So wird zum Beispiel der Zubau bei Wind an Land in Netzengpassgebieten begrenzt“, sagt Dr. Andreas Lenz.

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