Unser Weg der Mitte konnte die Mehrheit der Abgeordneten überzeugen
Der Deutsche Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung beschlossen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser:
„Nach einer intensiven Debatte hat sich der von mir mitverfasste Gruppenantrag zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung durchgesetzt. Trotz vieler kontroverser Diskussionen und Falschmeldungen war im heutigen Plenum klar, dass der Gesetzentwurf ausschließlich die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung unterbindet und somit weder Ärzte noch nahe Angehörige kriminalisiert.
Unser Weg der Mitte, der nur so wenig regeln möchten wie möglich, aber so viel wie nötig konnte die Mehrheit der Abgeordneten überzeugen.“
Hintergrund:
Bereits vor der Sommerpause wurden verschiedene Gruppenanträge beraten, die fraktionsübergreifend eingebracht wurden. Ein weiterer später eingereichter Antrag plädierte dafür keinerlei Änderungen vorzunehmen.
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