Zur heutigen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zum Volksbegehren über Mietpreisregeln können Sie den für Bauen und Wohnen zuständigen Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, gerne wie folgt zitieren:

"Die Entscheidung aus München ist ein Warnschuss für alle, die meinen, sie könnten über Umwege das bundesweit geltende Mietrecht selbst verschärfen. Zuständig ist und bleibt der Bund, Punkt. Bezahlbares Wohnen schaffen wir nicht durch Überregulierung, sondern durch die richtigen Anreize für preisgünstiges Bauen."

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