Ermittler bekommen schlagkräftiges Instrument zur Verbrechensbekämpfung an die Hand.

Das Bundesjustizministerium hat heute Leitlinien zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vorgestellt. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:

Mit dem Kompromiss gehen wir endlich einen bedeutenden Schritt in die richtige Richtung. und geben den Ermittlern mit dem vereinfachten Zugriff auf wichtige beweisführende Daten ein weiteres schlagkräftiges Instrument zur Verbrechensbekämpfung an die Hand. Damit können Strukturen terroristischer Vereinigungen und krimineller Organisationen leichter aufgedeckt und effizienter bekämpft werden. Die Dringlichkeit zu diesem Schritt wurde nicht zuletzt mit den Erkenntnissen aus dem Edathy-Untersuchungsausschuss und im Kampf gegen Kinderpornografie offensichtlich. Bisher verliert sich die Datenspur bereits nach einigen Tagen. Auch mit Blick auf die momentane Sicherheitslage können wir nicht länger auf dieses Instrument verzichten. Auch wenn wir an einigen Stellen gerne noch weiter gegangen wären, war für uns in der CSU-Landesgruppe und in der Unionsfraktion schon lange klar: Die Vorratsdatenspeicherung muss kommen und sie ist ein starker Beitrag zur inneren Sicherheit unseres Landes.

Uns war dabei besonders wichtig: Ein enger Straftatenkatalog, der strenge Richtervorbehalt und weitere klar definierte Voraussetzungen stellen zu jeder Zeit die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und eine verhältnismäßige Anwendung sicher. Die Sorge um die Gefahr des gläsernen Bürger ist unbegründet. ‎Die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes werden berücksichtigt. Die Verbindungsdaten werden nur in einem klar vorgegebenen und eng begrenzten Rahmen gespeichert und verwendet‎.“

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