Mit der Ausweitung des Maßregelrechts wird eine wichtige Forderung der CSU-Landesgruppe umgesetzt

Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern beschlossen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser MdB:

„Ich begrüße den Gesetzentwurf. Nicht nur der terroristische Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 hat uns deutlich gezeigt, dass der Gesetzgeber hart gegen Gefährder und verurteilte Extremisten vorgehen muss. Mit der Ausweitung des Maßregelrechts wird eine wichtige Forderung der CSU-Landesgruppe umgesetzt. Die CSU fordert seit Jahren zusätzliche Anti-Terror Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.

Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf setzen wir das richtige Signal im Kampf gegen den islamistischen Terrorismus. Die Möglichkeiten zur Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei verurteilten extremistischen Straftätern nach der Entlassung aus der Strafhaft werden ausgeweitet. Erstens wird der Straftatenkatalog erweitert, durch den eine Fußfessel angeordnet werden kann. Jemand, der wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder Beteiligung an einer Terrorismusfinanzierung verurteilt wurde, kann künftig nach der Haft durch eine Fußfessel überwacht werden. Zweitens wird die erforderliche Mindeststrafe von drei auf zwei Jahre herabgesetzt, ab der eine Fußfessel angeordnet werden kann.“

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