Zum Bundeskabinettsbeschluss zur Modernisierung des Vergaberechts

Zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Modernisierung des Vergaberechts erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Alexander Dobrindt:

Das komplexe und unübersichtliche deutsche Vergaberecht wird einfacher und moderner. Neben dem Abbau von Bürokratie und der Vereinfachung von Verfahrungsabläufen wird das neue Vergaberecht vor allem den Mittelstand stärken.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, müssen öffentliche Aufträge künftig grundsätzlich in Teil- und Fachlosen vergeben werden. Davon profitieren vor allem die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Große öffentliche Aufträge übersteigen oft deren Kapazitäten. Mit der beschlossenen Mittelstandsklausel wird nun das Vergaberecht an die besondere Situation mittelständischer Unternehmen angepasst.

Erfreulich ist auch, dass bei der Auftragsvergabe künftig innovative Verfahren und Produkte bevorzugt berücksichtigt werden können. Im vom BDI und DIW gemeinsam erstellten Innovationsindikator Deutschland 2007 erreicht Deutschland nur noch Rang 8 im Wettbewerb der 17 führenden Industrienationen. Das neue Vergaberecht hilft die Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft zu steigern und den Abstand zu den innovationsfähigsten Nationen zu verringern.

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