Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts beschlossen. Dazu erklären der sozialpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Stephan Stracke, MdB, und der zuständige Berichterstatter, Peter Aumer, MdB:

„Opfer von Gewalttaten werden künftig schneller und umfangreicher als bisher unterstützt und entschädigt. Das ist zentrales Anliegen der Reform des sozialen Entschädigungsrechts, die wir heute im zuständigen Bundestagsausschuss mit breiter Mehrheit beschlossen haben. Daran wird deutlich, wie wichtig es war, den ursprünglichen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Vorfeld der Kabinettbefassung in enger Abstimmung mit dem Weissen Ring grundlegend zu überarbeiten. In der Sachverständigenanhörung gab es vorgestern viel Lob für die Reform. Wir erkennen die enorme Last und das Leid der Opfer von Gewalttaten und ihrer Angehörigen an. Kein Opfer einer Gewalttat soll sich mit seinem Schicksal mehr allein gelassen fühlen“, erklärt Stephan Stracke.

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Änderungsantrag ist es uns gelungen, den Anliegen der Menschen, die Opfer von Gewalttaten und Missbrauch wurden, gerecht zu werden. Dazu gehören auch die Angehörigen. Mit dem neuen Sozialgesetzbuch XIV schaffen wir eines der modernsten Gesetzbücher in Europa. Es ist uns gelungen, ein schlüssiges, auch von großen Teilen der Opposition getragenes und durchdachtes Sozialgesetzbuch zu schreiben. Wir setzen uns für die Verbindung von Teilhabe und Entschädigungsgedanken ein. Genau dieser Einsatz war der Schlüssel des aktuellen Erfolgs dieses neuen Sozialgesetzbuches. Das Sozialgesetzbuch XIV ist ein Zeichen des Respekts gegenüber den Opfern und deren Angehörigen und schafft Vertrauen“, erklärt Peter Aumer.
 

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